Eine absurde Anklage um 50 Cent Pfandwert hatte eine Kette von Folgen: zwei Strafprozesse, Ordnungsgeld, Vorführbefehl und jede Menge Kosten für die Staatskasse.
Hagen.
Gäbe es eine Hitliste der absurdesten Anklagen, würde Aktenzeichen 262 Js 109/15 der Staatsanwaltschaft Hagen bestimmt einen Spitzenplatz belegen. Es geht um den Diebstahl von zwei Coladosen, leeren Coladosen. Pfandwert: 50 Cent. Mit einer Kette von Folgen: Zwei Strafprozesse, Ordnungsgeld, Vorführbefehl und jede Menge Kosten für die Staatskasse.
Der eigentliche Vorfall ist schnell erzählt. 28. Dezember, ein Sonntag. Gegen 12.55 Uhr beobachtet eine junge Frau (26) von ihrem Balkon in der vierten Etage, wie zwei Männer die Rembergstraße entlang gehen. Einer zieht einen blauen Trolley hinter sich her. In Höhe ihres Hauses verschwindet der Mann ohne Trolley kurz im Hausflur, der andere zieht weiter. Die Zeugin auf dem Balkon vermutet Böses und ruft die Polizei.
Läppischer Pfanddosen-Diebstahl?
Aus ihrem Kinderwagen, den sie unten im Flur abgestellt hatte, würden zwei leere Coladosen fehlen, gibt sie gegenüber den Beamten zu Protokoll. Pfanddosen-Diebstahl? Die Frau stellt keinen Strafantrag. Auf Nachfrage: „Das war mir zu läppisch. Ich wollte das nicht.“
Etwa zeitgleich werden die beiden Männer mit dem blauen Trolley gefasst, eine Streife stellt sie im Rahmen einer Nahbereichsfahndung auf der Brunnenstraße: Ein 35-Jähriger und ein 28-Jähriger, beide Pfandsammler. Sie bestreiten heftig, die beiden Dosen gestohlen zu haben.
Die Polizei beschlagnahmt vorsichtshalber den Trolley mit Inhalt („Diebesgut“). Im Sicherstellungsprotokoll werden aufgelistet: „19 leere Flaschen Bier, 10 leere PET-Flaschen, eine leere Coladose.“ Eine Coladose, wohlgemerkt, die zweite muss sich in Luft aufgelöst haben.
Anklage wegen Diebstahl geringwertiger Sachen
Mitte Januar wird die vermeintlich Bestohlene ins Polizeipräsidium einbestellt. Doch die Frau vom Balkon erscheint nicht zu ihrer Zeugenvernehmung auf der Hoheleye. Kriminalkommissarin Agathe Schmöle schreibt, bevor sie die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleitet, diesen Vermerk über die Zeugin: „Sie nahm weder im Vorfeld, noch im Nachgang Kontakt auf, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die Geschädigte kein Interesse an der Strafverfolgung hat. Ein Strafantrag liegt nicht vor.“
Das hindert eine pflichtbewusste Oberamtsanwältin aber nicht, Anklage zu erheben – gegen beide Pfandsammler, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Der Vorwurf im Wortlaut: „Sie entwendeten aus einem im Hausflur der Rembergstraße abgestellten Kinderwagen zwei leere Coca-Coladosen.“
Jetzt fand der Strafprozess vor dem Amtsgericht statt. Der eine Angeklagte, der den Hausflur betreten hatte, erschien erst gar nicht. Er soll nun festgenommen und zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt werden, ordnete Richter Dr. Thorsten Opitz an. Hier heißt es demnächst: Fortsetzung folgt.
Ordnungsgeld von 100 Euro
Auch die Frau, der die leeren Coladosen abhanden kamen und die als geschädigte Zeugin geladen war, fehlte vor Gericht. Gegen sie wurden 100 Euro Ordnungsgeld verhängt, ersatzweise zwei Tage Haft.
Für den Angeklagten ist das „doch alles pillepalle“
„Das ist doch alles pillepalle“, erklärte der Angeklagte (35), der lediglich mit seinem Trolley am Haus vorbeiging: „Ich habe wirklich nichts gemacht.“ Der Ein-Euro-Jobber aus dem Werkhof hatte Verteidiger Hans-P. Weiskirch zur Seite und wurde vom Diebstahlsvorwurf freigesprochen. Die Anwaltskosten von fast 800 Euro muss deshalb die Staatskasse tragen. Zudem muss die Staatsanwaltschaft den sichergestellten Trolley und alle Pfandflaschen herausgeben.
„Was soll ich dazu sagen?“ entgegnet Dr. Gerhard Pauli, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf die Bitte um eine Stellungnahme zu diesem Fall. „Jeder Dezernent ist frei in seiner Entscheidung, ob er einen Sachverhalt anklagt oder nicht.“ Oft spielten die Vorbelastungen der Angeschuldigten eine wichtige Rolle.
Für Rechtsanwalt Weiskirch steht hingegen fest: „Wenn die Staatsanwaltschaft solche Kinkerlitzchen zur Anklage bringt, dann braucht man sich wirklich nicht zu wundern, dass die Justiz überlastet ist.“ Im vergangenen Jahr ist die Zahl der angeklagten Straftaten beim Amtsgericht um satte 3000 Fälle angestiegen – das ist ein Drittel mehr als noch im Jahr zuvor.