Hagen/Duisburg. Das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) lässt nicht locker. Es geht nach dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes zur Informationspflicht des Duisburger Tierparks zu seiner Delfinhaltung in die Berufung vor das Oberverwaltungsgericht Münster.
Das Düsseldorfer Gericht hatte zuvor in seinem Urteil dem Zoo eine ausreichende Transparenz bescheinigt. Das WDSF meldet allerdings Zweifel an. In der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht macht das Forum geltend, dass es Akteneinsicht für die Originalunterlagen im Zoo beantragt hatte.
Delfinschützer sind generell gegen Delfinhaltung in Zoos
Auch dass der Zoo nur Auskünfte zu den noch lebenden Delfinen geben müsse, hält das WDSF für einen Berufungsgrund. Es fordert, dass eine genaue Analyse der Todesursachen insbesondere durch eine Tierschutzorganisation möglich sein müsse. Das WDSF fordert bekanntlich, gänzlich auf die Delfinhaltung zu verzichten. (we)