Hagen.
Die Pläne des Energiekonzerns Wintershall zur Erkundung unkonventioneller Erdgasvorkommen in der Region verschieben sich um mehrere Monate. „Wir werden jetzt frühestens im Spätsommer Genehmigungen für geologische Erkundungsbohrungen bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen“, sagte Wintershall-Sprecher Stefan Leunig unserer Zeitung.
Das Unternehmen hatte bislang angestrebt, dieses Genehmigungsverfahren bis April oder spätestens im Mai eingeleitet zu haben. Im Laufe des Sommers dieses Jahres wollte die BASF-Tochter eigentlich mit den geologischen Erkundungsbohrungen beginnen. Zuletzt hatte Wintershall-Deutschlandchef Joachim Pünnel diesen Zeitplan auf einer Veranstaltung Ende März in Hagen bekräftigt.
Bei geologischen Erkundungsbohrungen, auch flache Kernbohrungen genannt, wird 100 bis 200 Meter tief ins Erdreich gebohrt. Diese Bohrungen dienen nicht der Gasförderung mit der umstrittenen Fracking-Methode, sondern der Entnahme von circa 30 Zentimeter großen geologischen Proben, die darüber Aufschluss geben, ob sich in 4000 bis 5000 Meter Tiefe in Gesteinsschichten gebundenes Gas befindet, das wirtschaftlich gefördert werden kann. Bei einem positiven Befund würde das Unternehmen Genehmigungen für Probebohrungen beantragen, um endgültig zu klären, ob sich eine Gasförderung mit der Fracking-Methode im erkundeten Bereich lohnt.
Moratorium beinhaltet auch geologische Erkundungsbohrungen
Dass der Zeitplan jetzt durcheinander gerät, begründet Wintershall mit „noch nicht abgeschlossenen Analysen“ im Konzessionsgebiet „Ruhr“, das auch weite Teile des Hagener Stadtgebietes und des Ennepe-Ruhr-Kreises beinhaltet. Möglicherweise besteht aber auch ein Zusammenhang mit dem Moratorium, das die NRW-Landesregierung Ende März verhängt hatte. Demnach sollen Erkundungsarbeiten der Unternehmen bis zum Jahresende ruhen und erst wieder aufgenommen werden, wenn die Ergebnisse eines Gutachtens vorliegen. Darin sollen einheitliche Beurteilungskriterien für die Fracking-Maßnahmen und für die Genehmigung von Probebohrungen entwickelt werden. Dieses Gutachten soll aber erst im Juni in Auftrag gegeben werden. „Der Erkundungsstopp gilt für sämtliche Bohrungen“, bestätigte der Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums Stefan Grönebaum dieser Zeitung. Das beinhalte auch die geologischen Erkundungsbohrungen.
Das Moratorium war verhängt worden, weil bei einer späteren Förderung erhebliche Umweltprobleme befürchtet werden – etwa eine Verunreinigung des Grundwassers beim Fracking, bei dem ein geleeartiges Wasser-Chemikalien-Gemisch ins Erdreich gepumpt wird, damit das gebundene Gas überhaupt gefördert werden kann. Da das Bundesbergbaugesetz weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht wurde eine Projektgruppe einberufen, um Vorschläge zur Weiterentwicklung des Bergrechts zu erarbeiten.
Wintershall konzentriert sich auf das Ruhrgebiet
„Wir sind in Gesprächen mit der Bezirksregierung, inwiefern das Moratorium auch die flachen Kernbohrungen betrifft“, erklärte unterdessen Wintershall-Sprecher Leunig. Insgesamt plane das Unternehmen fünf solcher Bohrungen im Konzessionsgebiet „Ruhr“. Der Claim „Rheinland“, für den sich das Unternehmen ebenfalls die Erkundungsrechte bis 2013 gesichert hatte, spielt derzeit in den Plänen von Wintershall nur eine nebengeordnete Rolle. „Die fünf geologischen Bohrungen sollen alle im Konzessionsgebiet ,Ruhr’ stattfinden“, so Leunig. Das habe unter anderem geologische Gründe. Die Schieferhorizonte, aus denen die Gesteinsproben entnommen werden, lagern in dieser Region näher an der Oberfläche als im Rheinland, was die Probenentnahme erleichtert.