Gladbeck.
Ob die A 52 irgendwann einmal kommt oder nicht: Die aktuelle Verkehrssituation auf der B 224 müsste so oder so verbessert werden. Das stand für Ausbaubefürworter und Kritiker nach dem Bürgervotum im März gleichermaßen fest. Stadtverwaltung und politische Fraktionen (SPD, Grüne, Soziale Liste) schickten daraufhin eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen an die Bezirksregierung, den Kreis Recklinghausen und den Landesbetrieb Straßen.NRW. Nun liegen erste Antworten von der Bezirksregierung und dem Kreis vor – Straßen.NRW hat sich noch nicht geäußert –, die am Donnerstag in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im Ratssaal (16 Uhr) vorgestellt werden. Hier ein Überblick über die zentralen Punkte.
1 Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h: Soll der Verkehr aus Sicherheitsgründen reduziert werden, müsste die zwingende Notwendigkeit anhand von Unfallgeschehen und Geschwindigkeitsmessungen dargelegt werden, schreiben Bezirksregierung und Kreis. „Geschwindigkeitsbedingte Unfallhäufungen auf der B 224 sind nicht bekannt“, fügt der Kreis jedoch gleich hinzu. Auch die Bezirksregierung macht eine Reduzierung von den Untersuchungsergebnissen abhängig, ergänzt außerdem: „Zu prüfen wäre auch, wie sich die Maßnahme andernorts auswirkt.“
2 Geschwindigkeitsüberwachung: Entscheidungsrelevant für eine stationäre Radaranlage wäre die Unfallentwicklung, diese Daten zur Verkehrs- und Unfalllage müssten jedoch noch ermittelt werden. Die Polizei im Kreis teilt mit, dass sie die zurzeit geltende Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h für angemessen und ausreichend hält. Eine besondere Gefahrenlage sei nicht erkennbar. Allerdings schreibt sie auch, dass ein städtischer Radarwagen aufgestellt werden könnte, da in den zurückliegenden Jahren mehrere Unfallhäufungsstellen festgestellt wurden. „Die B 224 wird daher als Gefahrenstelle angesehen“.
3 Einbeziehung in die Umweltzone: Nach den europarechtlich-verbindlichen Vorgaben nicht möglich. „Die B 224 wird als Bundesstraße mit Autobahncharakter gewertet, die eine entsprechende Transitbedeutung hat. Vom Übergang der A 42 in die B 224 bis zur Anschlussstelle der A 42 auf Essener Gebiet wird die B 224 als Lückenschluss zwischen den benachbarten Kommunen gesehen und ist wie alle übrigen Bundesautobahnen von der Umweltzone ausgenommen“, argumentiert die Bezirksregierung.
4 Einrichtung einer Messstation. Der Antrag der Stadt auf Einrichtung einer kontinuierlichen Messstation wird abgelehnt. Begründung: Das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat landesweit nur drei Messstationen, in 2013 komme ein weiterer Standort hinzu. Dafür kommt Gladbeck nicht in Frage, da die aktuellen Ergebnisse der NO2-Passivsammlermessung an der Grabenstraße nicht auf eine außergewöhnliche Immissionsbelastung hindeuteten.
5 Maut für die A 52 und B 224: Voraussetzung für die Aufnahme von Bundesstraßen in die Liste mautpflichtiger Strecken ist, dass die Straßen autobahnähnlich sind, d. h. zwei oder mehr Fahrstreifen pro Richtung haben sowie durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt und keine Ortsdurchfahrt sind. „Gladbeck erfüllt diese Kriterien nicht, auch würde die Mautpflicht nicht zu signifikanten Verringerungen der Verkehrsbelastung führen“, so die Bezirksregierung.
Lärmschutz nur für Gebäude
Der Gladbecker Vorschlagskatalog für Verbesserungen umfasst insgesamt 18 Punkte. Dazu gehört auch die Forderung nach der Herausnahme der B 224 aus dem Bundesverkehrswegeplan. Wie berichtet, bezieht die Bezirksregierung Münster hierzu eindeutig Stellung und schließt sich den Positionen der Nachbarstädte und der IHK’en an, die nach wie vor den Ausbau zur A 52 auf der Prioritätenliste sehen wollen.
Ebenfalls enthalten in der Vorschlagsliste ist die Forderung nach Flüsterasphalt auf der A 2 auf Gladbecker Gebiet und die Errichtung einer Lärmschutzwand für die A 2 im Bereich Wittringen. Die Chancen dafür stehen schlecht: Flüsterasphalt ist kein Standard, kann nur ausnahmsweise eingesetzt werden. Und Lärmschutz orientiert sich ausschließlich an betroffenen Gebäuden, für Freizeitbereiche werden keine Lärm-Grenzwerte festgelegt.