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Verwaltung hält A 52-Bürgerbegehren für unzulässig

Verwaltung hält A 52-Bürgerbegehren für unzulässig

Stadtrat Gladbeck tagt zum A52-Ausbau_1.jpg
Foto: Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Se
Das Quorum wurde zwar erreicht, aus rechtlichen Gründen sei es jedoch unzulässig, lautet die Empfehlung an die Politik.

Gladbeck. 

Eine wichtige Frage ist geklärt: Die Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen den A-52-Ratsbeschluss sind ausreichend. 4848 von den insgesamt 5468 gesammelten Unterschriften des Bürgerforums entsprechen dem gesetzlich vorgegebenen Nachweis. Damit ist das Quorum von mindestens sechs Prozent (ca. 3550) aller rund 58 000 Gladbecker Wahlberechtigten erreicht, die sich für das Begehren aussprechen. Das habe die Überprüfung der Unterschriftenlisten, die am 10. März eingereicht wurden, ergeben, teilt die Verwaltung auf Nachfrage der WAZ mit. Damit steht auch dieses Bürgerbegehren, wie schon zuvor das zum KARO, zur Entscheidung in der nächsten Ratssitzung am 4. Mai an.

Rechtsgutachten eingeholt

Geprüft wurden jedoch nicht nur die Unterschriften auf Gültigkeit, sondern auch die grundsätzlichere Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Begehrens, das sich gegen den Ratsbeschluss zur „endabgestimmten Vereinbarung zum geplanten Neubau der A 52 im Zuge der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ wendet. In dieser Hinsicht hatte die Verwaltung schon während der Unterschriftensammlung ihre Bedenken angemeldet. In ihrer Empfehlung an die Politik wird sie diese wiederholen und sich dabei auf ein weiteres Rechtsgutachten stützen. Die Aussagen im Kern: Zum einen sei ein „kassatorisches“ Begehren gegen den Ratsbeschluss nicht mehr möglich, weil durch die Unterschrift des Bürgermeisters unter die Vereinbarung der Beschluss umgesetzt wurde. Zum anderen fehlten aber auch die rechtlichen Grundlagen für ein sogenanntes initiierendes Begehren, das sich unabhängig von Fristen gegen einen Ratsbeschluss wendet. So wurde die Kostenschätzung der Verwaltung nicht übernommen, die Begründung ist unzureichend. „Fragestellung und Begründung passen nicht zueinander“, erklärt Michael Berger, Leiter der Geschäftsstelle Rat und Bürger. Dazu habe die Verwaltung den Initiatoren nach einem ersten Gespräch eine weitere Beratung angeboten, die jedoch nicht wahrgenommen wurde.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sehen dies, wie zu erwarten ist, anders. „Wir halten die Auffassung der Verwaltung für falsch“, sagt Vorsitzender des Bürgerforums, Matthias Raith. Ihrer Meinung nach ist mit der Unterschrift des Bürgermeisters der Ratsbeschluss keineswegs vollzogen, sondern lediglich ein Prozess in Gang gesetzt worden. Aus Überzeugung für ihre eigene Rechtsauffassung hätten sie auf weitere Beratungsangebote durch die Verwaltung verzichtet. Der möglichen Abweisung des Begehrens durch die Politik, die ja letztendlich die Entscheidung treffen wird, sieht er recht gelassen entgegen.

Initiatoren erwägen Klage

Um den A-52-Autobahnbau auf Gladbecker Gebiet zu verhindern, ist für Raith ein Bürgerentscheid nur eine von vier Möglichkeiten. „Es gibt noch die bereits eingereichte Klage der Linken, dazu zwei Dienstaufsichtsbeschwerden.“ Diese Beschwerden waren zwar vom Landrat zurückgewiesen worden, lägen jetzt aber bei der Bezirksregierung zur Prüfung. Und wenn auch das nichts bringt, bleibe am Ende immer die Möglichkeit der Klage.