Gladbeck. Drei Punkte stehen dazu auf der Tagesordnung, die die Ratsmitglieder abarbeiten müssen. Zunächst muss die Satzung der Stadt geändert werden, um die neuen Möglichkeiten des Bürgerentscheids, die das Land den Kommunen einräumt, in die örtliche Satzung aufzunehmen.
Dann müssen die Fraktionen entscheiden, ob es zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides zur A 52 kommen soll. Angestrebt wird hier eine Zweidrittelmehrheit.
Letztlich soll gleich ein Termin, der für März angedacht ist, festgelegt werden.