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Rat hält das A 52-Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig

Rat hält das A 52-Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig

Mahnwache BI Stoppt A 52,.jpg
Foto: Funke Foto Services
Mehrheit im Rat der Stadt folgt der Rechtsauffassung der Verwaltung, die juristische Gründe geltend macht. Bürgerforum kündigt Klage an.

Gladbeck. 

Der Rat der Stadt hält das Bürgerbegehren zur Rücknahme der Vereinbarung zum A 52-Ausbau für unzulässig. Damit schloss sich eine Mehrheit von SPD, Grünen (2 Stimmen), und CDU der Auffassung der Verwaltung an, die das Begehren der Ausbaugegner gegen den Ratsbeschluss vom 26. November für rechtlich zweifelhaft hält. Dies war im Vorfeld der Ratssitzung bekannt geworden, überrascht hat die Entscheidung daher niemanden. Die Initiatoren M. Raith, Dr. W.. Schneider und B. Strunz waren nicht ‘mal zugegen, Mitglieder des Bürgerforums und der BI „Stoppt A 52“ machten ihren Unmut allerdings vor dem Rathaus mit Infostand und Mahnwache deutlich.

Gravierende inhaltliche Mängel

Ihr Argument: 4868 Bürger haben mit ihrer Unterschrift dem Bürgerbegehren zugestimmt, das würde für die Durchführung eines Bürgerentscheids reichen. Doch Rechtsdezernentin Nina Frense und Rechtsamtsleiter Dr. Guido Hüpper sehen gravierende inhaltliche Mängel in den Formulierungen des Begehrens. Ihre Auffassung wird vom Gutachten einer Kanzlei aus Münster bestätigt. Im Kern geht es um drei Punkte: Die Frage der Kostenschätzung sei nicht wie vom Gesetz verlangt wortgleich übernommen worden. Ebenso sei die Begründung für das Begehren unzureichend, und Fragestellung und Begründung passten nicht zueinander. Die Frage „Sollte der Bürgermeister beauftragt werden, die zur A52 mit Bund und Land getroffene Vereinbarung rückgängig zu machen?“ passe nicht zur Begründung, in der es um die Ablehnung des A 52-Ausbaus gehe.

Bedenken mehrfach mitgeteilt

Das sei aber notwendig. „Der Bürger muss wissen, worüber er abstimmt“, erläuterte Nina Frense, die ihr Bedauern ausdrückte, dass die Unterzeichner des Begehrens keinen Erfolg haben werden. Aber die Bedenken seien den Initiatoren mehrfach mitgeteilt worden. Dass sie das Begehren „sehenden Auges weiterbetrieben hätten“ sei nicht nachvollziebar. Frense: „Es geht um elementare Rechtsfragen.“ Deshalb habe auch der Rat keinen politischen Ermessensspielraum. Eine Meinung, die SPD und CDU teilten, die auf eine längere Debatte verzichteten.

Andere Ratsmitglieder hingegen nutzten die Plattform erneut für Statements gegen den Ausbau. „Der Bürgermeister vernichtet den Bürgerwillen mit juristischen Tricks“, warf Franz Kruse (Linke) vor. Von „Winkeladvokaten“, die zu Rate gezogen worden seien, sprach gar Fraktionssprecher Jung. Gerhard Dorka (DKP), selbst Jurist, wunderte sich über die Rechtsgläubigkeit. Am Ende nahmen Linke, SBiG (DKP/BiG) und S. Kosar (ABI) gar nicht an der Abstimmung teil. „Wir sind enttäuscht, haben das aber erwartet“, äußerte sich Ramona Schaaf, Mitglied im Bürgerforum, gegenüber der WAZ. Jetzt werde eben geklagt.