Die Linke startet eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt. Sie sieht sich bei der A52-Vereinbarung getäuscht. Im Rathaus sieht man das ganz anders.
Gladbeck / Berlin.
Die Partei Die Linke fährt schweres Geschütz gegen den A52-Ratsbeschluss vom 26. November auf und formuliert in einer NRW-weiten Pressemitteilung: „Der Ratsbeschluss wurde durch Vortäuschung falscher Tatsachen erreicht und kann keinen Bestand haben.“
Der Gladbecker Die-Linke-Fraktionschef Olaf Jung und Ratsmitglied Franz Kruse erläuterten die Details dazu: Die Linke hat ihre Bundestagsfraktion in Berlin zum Thema Autobahn 52 eingeschaltet.
In der Hauptstadt hat die Bundestagsabgeordnete Sabine Leidig eine schriftliche Frage an die Bundesregierung gestellt – der Kernpunkt: Wird der Bundesverkehrsminister die zwischen Stadt, Land und Bund und getroffene A-52-Ausbauvereinbarung überhaupt unterschreiben? Gibt es eine solche Zusage?
Der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) gab die Antwort darauf und formulierte darin auch Sätze, die nun von den Die-Linke-Politikern als Beleg dafür gewertet werden, das Minister Alexander Dobrindt (CSU) die A52-Vereinbarung von Stadt, Land und Bund niemals unterschreiben wird.
Ferlemann führt nämlich aus: „Die Zustimmung zu planerischen Details in Form des Gesehen-Vermerkes durch den Bund erfordert zunächst die Erstellung der entsprechenden Entwurfsplanungen.“
Diese Entwurfsplanungen, die als Grundlage für ein Planfeststellungsverfahren dienen, existieren noch nicht. Franz Kruse wettert deshalb: „Der Rat der Stadt wurde in der Sitzung am 26. November getäuscht!“ Und Olaf Jung ergänzt ebenso vehement: „Im Kern hat der Stadtrat am 26. November den A52-Ausbau durch Gladbeck begrüßt, aber zugleich gibt es keinerlei Sicherheit, wie dieser Ausbau letztlich aussehen wird.“
„Keine mit dem Bundesverkehrsministerium ,endabgestimmte Vereinbarung’“
Diese Einschätzung der aktuellen A52-Situation hat die Linke dazu veranlasst, eine Kommunalaufsichtsbeschwerde an den Landrat und an die Bezirksregierung zu schicken. Kern dieser Beschwerde: „Nach Auffassung der Ratsfraktion Die Linke Gladbeck hat es keine mit dem Bundesverkehrsministerium ,endabgestimmte Vereinbarung’ gegeben, die der Bundesminister zu unterzeichnen bereit gewesen wäre, sondern allenfalls einen mit dem Land abgestimmten Entwurf einer dreiseitigen Verwaltungsvereinbarung. Wir sehen im Vorgehen der Gladbecker Verwaltung und des Bürgermeisters einen gravierenden Verstoß gegen die Wahrheitspflicht. Ein unter Täuschung der Ratsmitglieder erreichter Ratsbeschluss verletzt das geltende Recht und darf nach unserer Auffassung keinen Bestand haben. Er muss aufgehoben werden.“
Und nach einer solchen Aufhebung, so Franz Kruse, habe man wieder jene A52-Lage, wie sie vor dem 26. November 2015 gewesen sei. Das ablehnende Votum der Bevölkerung beim Ratsbürgerentscheid vom März 2012 müsse weiterhin strikt beachtet werden, ergänzt das Ratsmitglied.
Stadt ist sich sicher, dass der Bund die A52-Vereinbarung unterzeichnet
Das Fazit: Die Linke bezweifelt also grundsätzlich Zuverlässigkeit, Wirksamkeit und Rechtsgeltung der A52-Vereinbarung von Ende November.
Die Stadt Gladbeck hatte dagegen gegenüber der WAZ-Lokalredaktion Ende Januar unterstrichen, dass sie keinen Zweifel daran hege, dass ein Vertreter des Bundes die A52-Vereinbarung zwischen Stadt, Land und Bund unterzeichnen werde und dass diese Vereinbarung auch ihre Wirksamkeit für das Projekt entfalten werde. Daran gebe es nicht den geringsten Zweifel, hieß es am 26. Januar auf Anfrage der WAZ.
Im recht kompliziert verfassten Ferlemann-Schreiben findet sich auch dazu – so kann man es jedenfalls interpretieren – ein möglicher Beleg: Der Bund sei einverstanden, dass nun „die konkrete Projektplanung durchgeführt wird“, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär mit Datum vom 9. Februar an MdB Sabine Leidig. Grundlage seien die in der Vereinbarung von Stadt, Land und Bund niedergelegten Eckpunkte – soweit diese „mit den rechtlichen Vorgaben“ vereinbar seien, ergänzt der Staatssekretär.