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Klage zur B 224 – Gutachter sieht keine erhöhte Belastung

Klage zur B 224 – Gutachter sieht keine erhöhte Belastung

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Foto: FUNKE Foto Services
  • Feinstaub und Stickstoffdioxid liegen laut Gutachter unter den zulässigen Grenzwerten
  • Anwohner der Brokampsiedlung klagen auch wegen Lärm und fordern Tempo 50
  • Stadt nennt Situation unproblematisch – Bürgerforum verweist auf erhöhte Belastung aufgrund von Messungen

Gladbeck. 

Gut 35000 Fahrzeuge, darunter viele Lkw, rollen täglich über die B 224 und an der Brokampsiedlung vorbei. Ein Gutachten zur Feststellung der Schadstoffbelastung, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, stellt überraschenderweise fest: Die zulässigen Grenzwerte von Stickstoffdioxiden und Feinstaub werden hier nicht überschritten. Der Jahresmittelwert liege im Bereich der Siedlung bei 37,7 µg/m3, somit unter dem Grenzwert von 40 µg/m3. Ebenso werde die Feinstaubbelastung maximal an 23 Tagen überschritten, erlaubt seien jedoch 35 Tage im Jahr.

Dieses Gutachten ist bereits das zweite, das die Stadt im Zusammenhang mit einer Klage der Anwohner der Brokampsiedlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstellen ließ. Die Anwohner klagen mit Unterstützung des Bürgerforums gegen die Stadt Gladbeck wegen der gesundheitlichen Belastung durch den Verkehr auf der B 224 und A 2, speziell wegen der Lärmbelastung.

Ein Gutachten, das bereits vor einiger Zeit erstellt worden sei, belege jedoch, dass die Lärmbelastung „unproblematisch“ sei, sagt Peter Breßer-Barnebeck, Leiter der Kommunikation der Stadt. Dieses Gutachten liege dem Anwalt der Kläger vor und die Stadt habe einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt. Das Verfahren läuft aber noch.

Das Bürgerforum Gladbeck indes verweist darauf, dass Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) und eigene Messungen übereinstimmend andauernde Überschreitungen der Grenzwerte ergeben hätten und damit konkrete Gesundheitsgefahren für die Anwohner bestünden. Die Bürgerinitiative hält auch die Schadstoffbelastung für zu hoch.

Aus diesen Gründen fordern die Anwohner in ihrer Klage von der Stadt verkehrslenkende Maßnahmen, u. a. eine Reduzierung auf Tempo 50 und ein Nachtfahrverbot für Lkw. Auch deshalb, so Breßer-Barnebeck, sei das zweite Gutachten in Auftrag gegeben worden. Denn über verkehrslenkende Maßnahmen der B 224 kann die Stadt auf ihrem Stadtgebiet tatsächlich selbst entscheiden. Allerdings, und das ist der Haken, gilt die Bundesstraße als so genannte Vorrangstraße mit Durchfahrtcharakter. Somit müssen diese Änderungen mit der Bezirksregierung abgestimmt werden. Und dafür brauche es dann gute Gründe, wie z. B. einen Unfallschwerpunkt, Lärm oder eine zu hohe Schadstoffbelastung, so Breßer-Barnebeck. Alle drei Gründe träfen nicht zu.

Mehr Emissionen durch Tempo 50

Ungeachtet des nun vorliegenden Ergebnisses, das auf der Homepage der Stadt einzusehen ist (www.gladbeck.de/brokamp), rät der Gutachter allerdings auch grundsätzlich von einer Tempobegrenzung auf 50 km/h ab. Das würde sich nicht positiv, sondern negativ auf die Schadstoffbelastung der Luft auswirken, da sich die Emissionen aufgrund der höheren Drehzahl des Motors und ungünstigeren Ganges erhöhen würden.