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Gladbecker Amtsgericht: Satire im Inserat darf es geben

Gladbecker Amtsgericht: Satire im Inserat darf es geben

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Foto: www.blossey.eu
Spöttische Kleinanzeige zum Bauprojekt Roter Turm hatte Folgen. Klage der Stadt gegen Matthias Strehlke auf Übernahme der Anwaltskosten abgewiesen.

Gladbeck. 

Es war nur eine kleine Anzeige im Anzeigenblatt, nicht ernst gemeint. Was daraus folgte, war dann eine ernsthafte Angelegenheit: Ein Rechtsstreit zwischen der Stadt und dem Inserenten Matthias Strehlke, der mit einem Urteil des Amtsgerichts endete. Vordergründig ging es in der Gerichtsverhandlung darum, wer die Rechtsanwaltskosten der Stadt (480 Euro) tragen muss, im weiteren Sinne spielte das Recht auf Satire und freie Meinungsäußerung eine Rolle. Das Amtsgericht Gladbeck wies die Klage der Stadt ab, sie muss die Anwaltskosten zahlen.

Auslöser für den Rechtsstreit war dieser Anzeigentext: „GLA-Mitte, Grabenstraße, „Carrée am Roten Turm“, Wohnen am Tunnelende der A 52 (geplant) mit Lärm und Abgasen. Informationen . . .“ hier folgten Telefonnummer eines Mitarbeiters der städt. Wirtschaftsförderung und der Hinweis auf die städtische Homepage. Letzteres war der Stein des Anstoßes: Damit werde, so die Verwaltung, der falsche Eindruck erweckt, dass das Inserat von der Wirtschaftsförderung stamme.

Die Stadt erstattete Anzeige, woraufhin Strehlke eine Unterlassungserklärung unterschrieb – „um höhere Kosten zu vermeiden“. Als die Stadt ihn zur Zahlung der ihr entstandenen Anwaltskosten aufforderte, weigerte er sich. So kam der Fall vor Gericht.

Das Gericht erkennt den spöttischen Ton

Das gab nun Strehlke, einem erklärten Gegen des A 52-Ausbauprojekts, Recht und schloss sich seiner Argumentation an. Er habe in satirisch-spöttischem Ton die Tatsache der möglichen Lärm- und Schmutzbelästigung an geplanten Wohngebiet aufgezeigt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Niemand, der eine Immobilie vermarkten möchte, würde Lärm und Abgase als einzige Merkmale des Objekts benennen, um für dieses zu werben. Das so benutzte Stilmittel der Ironie ist deutlich erkennbar.“ Auch werde der Image- und Werbewert der Klägerin nicht beeinträchtigt, zumal sie nur die Planungshoheit habe. Zu beachten sei zudem die Zulässigkeit der freien Rede und der Meinungsäußerung.

Stadtverwaltung vom Urteil überrascht

Dr. Guido Hüpper, städt. Rechtsdirektor, zeigt sich vom Urteil des Gerichts überrascht. „Für uns ist nicht hinnehmbar, dass jemand Anzeigen schaltet, die die Stadt und Investoren schädigen, und die Allgemeinheit dann die notwendigen Kosten übernehmen muss. Unsere Klage wurde abgewiesen, da das Amtsgericht es offenbar für zulässig hält, dass gefälschte Anzeigen unter dem Deckmantel der Satire veröffentlicht werden.“