Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die Stadt Düsseldorf zur Einhaltung des Luftreinhalteplans und Reduzierung der gesundheitsgefährdenden Dieselabgase verpflichtet, ist in Gladbeck mit Interesse vernommen worden. Denn auch hier zeigen die Messstationen für Stickstoffdioxid und Feinstaub in Nähe der B 224, dass Grenzwerte immer wieder überschritten werden.
Die Stadtverwaltung nimmt das Urteil daher zum Anlass, „mögliche Konsequenzen für Gladbeck zu prüfen“, sagt Peter Breßer-Barnebeck. Das könnte in letzter Konsequenz ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge sein, wenn die aktuelle Situation das nötig mache. Ob sich das umsetzen ließe, wäre zu klären. Die Stadt kann Maßnahmen für die B 224 anordnen, müsste diese aber mit der Bezirksregierung abstimmen.
Das Bürgerforum Gladbeck e.V. sieht sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt, dass „die Stadt ihre Bürger zu schützen hat“, so Matthias Raith vom Vorstand. Die Initiative fordert seit längerem Verkehrsverbesserungen – u.a. Tempo 50 und ein Nachtfahrverbot für Lkw – auf der B 224 zur Reduzierung der Belastung, auch der Lärmbelastung.