Brokamp-Bewohner klagen wegen der Lärmbelastung, nicht wegen der Stickstoffdioxid und Feinstaubbelastung.
Gladbeck.
Als „teure Nebelkerze“ und völlig irrelevant in Bezug auf die Klage von Anwohnern am Brokamp wegen der Belastung durch die B 224 wertet das Bürgerforum Gladbeck das von der Stadt bestellte Gutachten zur Luftschadstoffmessung. Wie berichtet, hatte die Verwaltung im Zusammenhang mit der Klage sowohl ein Lärmgutachten als auch ein zweites Gutachten zur Schadstoffbelastung in Auftrag gegeben. Auch, um eine Grundlage für mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu erhalten, die von den Anwohnern gefordert werden.
Das Bürgerforum, das die Kläger unterstützt, betont hingegen erneut, dass es bei der vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Bezirksregierung und die Stadt Gladbeck erhobenen Klage ausschließlich um die von der B 224 ausgehende Lärmbelastung gehe.
„Aufgrund der geltenden Rechtslage haben die Kläger die Luftschadstoffbelastung, die Gegenstand des von der Stadt veröffentlichten Gutachtens ist, ausdrücklich nicht zur Grundlage des Prozesses gemacht“, so Matthias Raith vom Vorstand. Folgerichtig gingen die Klageerwiderungen beider Beklagten richtigerweise mit keinem Wort auf die Stickoxid- und Feinstaubimmissionen ein. Allerdings räumten beide Beklagte ein, dass die Lärmbelastung, anders als es die Stadt Gladbeck gegenüber der Presse darzustellen versuche, keineswegs unproblematisch sei.
Raith: „Das Gutachten ist für die Entscheidung des Rechtsstreits, in dessen Vordergrund die Einführung von Tempo 50 auf der Gladbecker Ortsdurchfahrt und ein nächtliches Fahrverbot für Lkw stehen, bedeutungslos.“ Vielmehr sei für den Schutz vor Lärm, den die Kläger einforderten, wertlos. Auch deshalb verzichte das Bürgerforum auf eine inhaltliche Kommentierung, äußert jedoch Zweifel an den „erstaunlichen Ergebnissen“, zu denen das Gutachten mit recht eigenartige Faktengrundlagen, Denk- und Berechnungsansätzen gekommen sei.