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Beschwerde abgewiesen

Beschwerde abgewiesen

Landrat Cay Süberkrüb (SPD) hat die Dienstaufsichtsbeschwerde eines Gladbecker Bürgers im Zusammenhang mit der Ratssitzung am 10. März zurückgewiesen. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer aktuellen Mitteilung.

Der Bürger hatte, obwohl er persönlich nicht anwesend war, die Sitzungsleitung von Bürgermeister Roland (SPD) als beleidigend kritisiert und Beschwerde eingelegt. Landrat Süberkrüb erklärt nun: „Die Verhandlungsleitung durch den Bürgermeister ist disziplinarrechtlich nicht zu beanstanden.“

Gleichzeitig hat der Landrat Strafanzeige gegen denselben Bürger gestellt. Dieser hatte laut Stadtverwaltung die Sitzung des Stadtrates am 10. März mit einer Sitzung des Nazi-Volksgerichtshofes verglichen. Der Landrat: „In einen Vergleich zum Volksgerichtshof gestellt zu werden, geht weit über das hinaus, was man in einer politischen Auseinandersetzung als Ratsversammlung oder Bürgermeister einer Stadt ertragen muss und darf. Auch in einem durchaus hart und lange geführten politischen Prozess ist damit die Grenze der Strafbarkeit deutlich überschritten.“

Wortwahl und Interpunktion ließen keinen Zweifel, dass es sich bei diesem Vergleich „um eine kühl kalkulierte und tief beleidigende Provokation des Bürgermeisters und des Rates in Gladbeck“ handele.