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Religionsfreiheit verletzt? Gericht verbietet Lautsprecher für Muezzin-Ruf in Oer-Erkenschwick

Religionsfreiheit verletzt? Gericht verbietet Lautsprecher für Muezzin-Ruf in Oer-Erkenschwick

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Foto: dpa

Gelsenkirchen. 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag die Genehmigung der Stadt Oer-Erckenschwick für einen Lautsprecher an einer dortigen Moschee aufgehoben.

Damit gaben die Richter der Klage eines Ehepaars recht: Sie hatten gegen die Genehmigung der Stadt geklagt.

Ehepaar fühlte sich in Religionsfreiheit verletzt

Oer-Erkenschwick hatte der Ditib-Gemeinde 2013 erlaubt, einen Lautsprecher für den freitäglichen Muezzin-Ruf an der Moschee anzubringen. Das Ehepaar, das geklagt hatte, fühlte sich durch den Ruf in seiner Religionsfreiheit verletzt.

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„Die Richter haben die Genehmigung nun wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben“, so Verwaltungsgerichtssprecher Klaus Weisel gegenüber DER WESTEN.

Lautstärkte des Muezzin-Rufes nicht geprüft

Demnach hat die Stadt nicht ausreichend geprüft, inwieweit die Religionsfreiheit der Anwohner tatsächlich gestört wird. Auch die Lautstärke des Muezzin-Rufes sei nicht hinreichend geprüft worden.

„Die Entscheidung des Gerichts bedeutet aber nicht, dass der Muezzin-Ruf grundsätzlich untersagt ist“, so Weisel. Die Stadt müsse die entsprechenden Punkte nun ermitteln.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine zweite Instanz möglich. (pen)

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