Gelsenkirchen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag die Genehmigung der Stadt Oer-Erckenschwick für einen Lautsprecher an einer dortigen Moschee aufgehoben.
Damit gaben die Richter der Klage eines Ehepaars recht: Sie hatten gegen die Genehmigung der Stadt geklagt.
Ehepaar fühlte sich in Religionsfreiheit verletzt
Oer-Erkenschwick hatte der Ditib-Gemeinde 2013 erlaubt, einen Lautsprecher für den freitäglichen Muezzin-Ruf an der Moschee anzubringen. Das Ehepaar, das geklagt hatte, fühlte sich durch den Ruf in seiner Religionsfreiheit verletzt.
————————————-
• Mehr Themen:
Israelisches Parlament will Moschee-Lautsprecher verbieten
Essener Imam warnt vor Islamismus-Gefahr: „Salafisten sind wie ein LKW ohne Bremse“
Glockengeläut tat Neonazi in den Ohren weh – deshalb zeigt er Dortmunder Pfarrerin an
————————————-
„Die Richter haben die Genehmigung nun wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben“, so Verwaltungsgerichtssprecher Klaus Weisel gegenüber DER WESTEN.
Lautstärkte des Muezzin-Rufes nicht geprüft
Demnach hat die Stadt nicht ausreichend geprüft, inwieweit die Religionsfreiheit der Anwohner tatsächlich gestört wird. Auch die Lautstärke des Muezzin-Rufes sei nicht hinreichend geprüft worden.
„Die Entscheidung des Gerichts bedeutet aber nicht, dass der Muezzin-Ruf grundsätzlich untersagt ist“, so Weisel. Die Stadt müsse die entsprechenden Punkte nun ermitteln.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine zweite Instanz möglich. (pen)
————————————-
• Auch interessant:
Marcel Heße muss lebenslang in sozialtherapeutische Einrichtung: Das bedeutet das Urteil wirklich
Borussia Dortmund: Ex-BVB-Star sieht den Klub nach dem Aubameyang-Wechsel in einer auswegslosen Falle
Jugendbande terrorisiert seit Wochen Kinder und Jugendliche: Jetzt spricht einer der Täter
————————————-