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Gelsenkirchener wegen Kindesmisshandlung vor Gericht

Gelsenkirchener wegen Kindesmisshandlung vor Gericht

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Symbolbild Justizviertel Essen Foto: Oliver Müller / WAZ FotoPool
Gerade einmal vier Monate alt war das Baby als es vom eigenen Vater übel misshandelt worden sein soll. Vor Gericht schweigt er. Ebenso die Mutter.

Gelsenkirchen. 

Wenn es nach seinen Eltern geht, soll der Sohn nie erfahren, wer ihn so schrecklich misshandelt hat. Denn Vater und Mutter des Jungen schweigen vor dem Essener Landgericht und sagen nicht, was am späten Abend des 11. April 2012 in der Erler Wohnung geschah. Angeklagt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung ist der 30 Jahre alte Vater des Kindes.

Vier Monate alt war das Baby, als es am frühen Morgen des 12. April vom Notarzt ins Krankenhaus gebracht wurde. Knochenbrüche, frische und alte Blutergüsse im Gesicht und am Körper des Kindes sowie Einblutungen in der Hirnhaut und im Auge stellten die Ärzte der Kinder-Intensivstation fest und kämpften um das Leben des Säuglings. Mit Erfolg. „Er hat sich seitdem erstaunlich gut entwickelt”, sagt Richterin Luise Nünning am Montag.

Was wirklich geschah, wird schwer zu ermitteln sein. Fest steht, dass das Paar am Tatabend einen Freund des Mannes zu Besuch hatte. Beide guckten Fußball. Irgendwann soll der Angeklagte ins Kinderzimmer gegangen sein, weil das Kind schrie. Laut Anklage soll er dem Baby mit der Faust ins Gesicht geschlagen und es gewürgt haben. Außerdem hätte er es heftig geschüttelt.

Eltern gerieten in Verdacht

Den Ärzten im Krankenhaus war gleich der Verdacht gekommen, dass ein Elternteil oder beide für die schweren Verletzungen verantwortlich waren. „Wir haben es dem Vater auf den Kopf zugesagt, damit er zur Wahrheit kommt”, erinnert sich der mittlerweile pensionierte Arzt.

Aber der Vater sei dabei geblieben, dass er das Kind habe trösten wollen. Dafür hätte er sich auf das Bettchen gestützt, das dadurch zusammengebrochen sei. Das Kind hätte sich dabei verletzt. Der Arzt: „Das war nicht plausibel, so konnten die Verletzungen nicht entstanden sein.”

Die Staatsanwaltschaft leitete danach Ermittlungen gegen beide Elternteile ein. Gegen die Mutter stellte sie es später aus Beweismangel ein. Den Vater belasten aus Sicht der Staatsanwaltschaft vor allem Widersprüche in seiner Aussage. Der Freund, der an dem Abend in der Wohnung war, könnte bei der Suche nach der Wahrheit vielleicht weiterhelfen. Aber er zog es vor, dem Gericht am Montag fernzubleiben.

Kind lebt heute in Pflegefamilie

Das heute drei Jahre alte Kind lebt in einer Pflegefamilie. Seine Eltern haben seit dem vergangenen Jahr ein neues Kind. Dieses darf der Vater aber nicht ohne Kontrolle, sondern nur unter Aufsicht sehen.