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Gelsenkirchen: Polizisten fällt Mann auf – sie ahnen nicht, was er Gefährliches mit sich führt

Gelsenkirchen: Polizisten fällt Mann auf – sie ahnen nicht, was er Gefährliches mit sich führt

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Gelsenkirchen: Polizisten fällt Mann auf – sie ahnen nicht, was er Gefährliches mit sich führt

Gelsenkirchen: Polizisten fällt Mann auf – sie ahnen nicht, was er Gefährliches mit sich führt

So entsteht ein Phantombild

Ingo von Westphal ist Phantombildzeichner. Uns hat er erklärt, wie ein Phantombild entsteht.

Gelsenkirchen. 

Böse Überraschung am Hauptbahnhof Gelsenkirchen!

Bei einer Personenkontrolle fanden Bundespolizisten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen gefährlichen Gegenstand bei einem 40-jährigen Mann. Dabei hatten sie ihn eigentlich wegen einer ganz anderen Sache angesprochen.

Gelsenkirchen: Bundespolizei kontrolliert Mann ohne Maske am Hauptbahnhof

Der Mann war den Beamten am Montagabend gegen 18.30 Uhr aufgefallen, weil er im Hauptbahnhof keinen Mund-Nasen-Schutz trug. Daraufhin hielten sie den Mann aus Rheinland-Pfalz an und kontrollierten ihn.

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Das ist die Stadt Gelsenkirchen:

  • Stadtteil Buer 1003 erstmals urkundlich erwähnt
  • rund 260.000 Einwohner, fünf Stadtbezirke und 18 Stadtteile, elftgrößte Stadt in NRW
  • Heimatstadt des Bundesligisten FC Schalke 04
  • Wahrzeichen unter anderen: Zoom Erlebniswelt, Wissenschaftspark Rheinelbe, Sport-Paradies
  • Oberbürgermeisterin ist Karin Welge (SPD)

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Als sie ihn fragten, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich trage, griff der Mann dann tatsächlich an seinen Hosenbund.

Gelsenkirchen: Mann trägt verbotenes Klappmesser bei sich

Denn dort trug der 40-Jährige ein griffbereites Einhandmesser mit einer rund neun Zentimeter langen Klinge, welches durch eine Öffnungshilfe einhändig aufgeklappt werden kann. Derartige Messer zu führen ist jedoch ein grundsätzlicher Verstoß gegen das Waffengesetz.

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Weitere Meldungen aus Gelsenkirchen:

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Die Bundespolizisten stellten das Messer entsprechend sicher. Auf den 40-Jährigen kommt nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu. (at)