Was jetzt mit einem einfachen Satz aus dem NRW-Justizgesetz beendet wurde, nahm durch eine königlich preußische Verordnung vor 136 Jahren Gestalt an: das Amtsgericht Buer. Ein Richter, zwei Bürobeamte, ein Gerichtsvollzieher, ein Kanzleigehilfe und ein Gerichtsdiener, der auch als Gefängniswärter und Hauswart tätig war, gehörten zu der ersten Belegschaft, die im Haus Nr. 126 an der heutigen Hochstraße 68 ihre Arbeit aufnahm. Der Einzugsbereich war nicht nur auf Buer beschränkt. Die Zuständigkeit bezog sich auf über 10 800 Gerichtseingesessene (Einwohner) auch in den Stadtteilen Erle, Beckhausen, Scholven, Hassel und Resse sowie Horst und in den Städten Gladbeck und Westerholt.
Seitdem hat das Amtsgericht Buer mehrfach seine Adresse geändert. Ab 1904 war es an der Westerholter Straße zu finden, 1908, als zum Amtsgericht bereits zehn Richter gehörten, erfolgte der Umzug in das freigezogene alte Krankenhaus an der Ostseite der Urbanuskirche. Als 1913 das Amtsgericht Gladbeck gegründet wurde und von dort knapp 47 700 Gerichtseingesessene übernommen wurden, war die buersche Behörde für über 103 000 Einwohner zuständig.
In der zweiten Hälfte der 1950er Jahren mussten weitere Räume angemietet werden, im früheren Dom-Café und im Goldberghaus. 1968 begannen dann die Planungen für einen Neubau aus Glas, Stahl und Beton an der Goldbergstraße, der 1973 bezogen wurde und über sechs Sitzungssäle, Vernehmungsräume und das Grundbuchamt verfügte.