Als Bernd Wedig im Januar 2010 zum Direktor des Amtsgerichts Buer ernannt wurde, konnte er bereits ahnen, dass mit dieser Funktion auch eine historische Dimension verbunden war. Er wechselte Ende vergangenen Jahres an das Amtsgericht Gladbeck und wird in die Geschichte des Amtsgerichtes Buer als letzter „ordentlicher“ Amtsgerichtsdirektor eingehen und damit Erwähnung finden in dem ledergebundenen Album „Königliches Amtsgericht Buer“, das die dort tätigen Richter seit Gründung des Amtsgerichts aufzählt.
Das Buch enthält eine Seite, auf der das Bild von Amtsrichter Langer fehlt. Er wurde am 19. Dezember 1935 in den Ruhestand versetzt – weil er Jude war. An der Stelle, an der sich sein Bild befand, heißt es lapidar: „Am 21. April 1942 ist er auf Anordnung der Geheimen Staatspolizei zum Osten evakuiert und dort offenbar gestorben.“
Richter Langer ist nicht das einzige Opfer einer Anordnung des Preußischen Justizministers vom 31. März 1933, mit der jüdischen Richtern „nahegelegt“ wurde, sofort ihren Urlaubsanspruch einzureichen und jüdischen Assessoren das Betreten von Gerichtsgebäuden verboten wurde. Auch die buerschen Rechtsanwälte Eckstein und Kochmann wurden mit einem Vertretungsverbot belegt.
Kochmann schreibt im April 1943 an den Landgerichtspräsidenten in Essen: „Da meine Praxis vollständig vernichtet ist, mir sogar meine Armensachen ohne Angaben von Gründen weggenommen werden, habe ich bereits meiner Wirtin mitgeteilt, dass ich mein Büro nicht aufrecht erhalten kann und ein billigeres Büro nehmen muss. Ich muss von vorn anfangen und habe zunächst meine zwei langjährigen Angestellten gekündigt. Ich will versuchen, wenigstens meine beiden letzten Angestellten so lange wie möglich zu halten. Ich habe noch vor kurzer Zeit sechs Angestellte beschäftigt. Ich habe keinen Pfennig Einnahmen mehr.“