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Warum es absolut richtig ist, jemanden wegen eines Rosinenbrötchens aus dem Bus zu werfen

Warum es absolut richtig ist, jemanden wegen eines Rosinenbrötchens aus dem Bus zu werfen

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Foto: Funke Foto Services
  • Eine Essenerin wurde wegen eines Rosinenbrötchens aus dem Bus geworfen
  • Völlig zu Recht, findet unser Autor

Essen. 

Jetzt ist der Aufschrei wieder groß. Wie konnte man sie nur aus dem Bus schmeißen! Die arme Frau! Wegen eines Rosinenbrötchens! Schäm dich, Evag! Wo war da nur das Fingerspitzengefühl, schließlich krümelt es ja nicht. Und: „Ich habe doch keine Pommes Mayo oder einen Döner gegessen und den Sitz beschmiert“, hat die Frau laut WAZ ja auch gesagt.

Mumpitz. Ob Schokolade, ein Trinkpäckchen, Döner oder ein Rosinenbrot: Entweder hält sich jeder an das Trink- und Ess-Verbot oder niemand muss es tun.

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Es verwundert schon sehr, dass sich bestimmte Gruppen immer ungerecht behandelt fühlen. Und Ausnahmen für sich fordern. Auch die Essenerin macht durch ihren Verweis auf das „böse Fast-Food“ ja schließlich klar: Pommes im Bus sind ein Unding. Nicht aber ihr Brötchen.

Ich frage mich: Wie hätte sie reagiert, wenn jemand anders, nennen wir ihn Kevin oder Mustafa, mal schnell aus seiner Pommestüte genascht hätte. Ich wette: Sie hätte sich beschwert.

Das ist typisch. Nicht ausschließlich bei der älteren Generation. Auch junge Mütter wollen Sonderrechte für ihre Sprösslinge. Sind ja Kinder. „Die müssen toben/spucken/schreien/“. Wenn diese Gruppen etwas tun, was nicht ganz den Regeln entspricht. Bitte Nachsicht walten lassen! Fingerspitzengefühl! Ausnahmen machen!

Das kann doch nicht deren Ernst sein. Denn dann könnte ich ebenfalls sagen: Was spricht eigentlich gegen ein Bier im Bus? Ich trinke gerne auf dem Weg ins Stadion oder zu einem Konzert eine Flasche. Und: Ich kann mich benehmen. Das Bier ist in der Flasche, ich habe meinen natürlichen Gleichgewichtssinn noch ganz gut parat. Also warum sollte mir das verboten werden? Ich kleckere ja nicht. Komische Argumentationsstruktur.

Typische Doppelmoral

Es ist nichts anderes als Doppelmoral: Über das öffentliche Auftreten der jüngeren Generationen wird zum Beispiel gemotzt, was das Zeug hält. Doch für eine 59 Jahre alte Essenerin mit ihrem Brötchen gelten andere Maßstäbe.

Da fällt mir ein Beispiel aus dem Supermarkt ein. Zwei adrett gekleidete ältere Damen stehen in der Kassenschlange. Typ: nette Omi. Nach 30 Sekunden fangen sie an zu mosern: Was dauere das hier denn so lange. Und überhaupt: Wie furchtbar sieht dieser Supermarkt eigentlich aus? Die Verkäuferin nennen sie ein „Schlitzauge“ – was macht die überhaupt in Deutschland. Einkaufen werden sie hier nie wieder.

Den letzten Teil schreien sie bereits durch den Laden. Der Filialleiter kommt. Sagt, sie wären bereits mehrfach durch ein solches Verhalten aufgefallen. Hätten bereits mehrfach gesagt bekommen, dass sie in diesem Supermarkt Hausverbot haben. Sie sind empört. Und mit ihnen die älteren Herrschaften, die das Spektakel aus der Kassenschlange verfolgt haben. Hier hatte es ebenfalls den Anschein: Spielregeln der Gesellschaft zählen für manche Gruppen nicht.

Was für mein Bier gilt, gilt auch für dein Brötchen

Und das ist ein Unding. Deshalb: Es war nur richtig von dem Evag-Busfahrer, die Frau mit dem Rosinenbrötchen aus seinem Bus zu werfen. Denn was für mein Bier und für die Pommes von Kevin und Mustafa gilt, muss auch für süße Backware gelten. Egal, ob die jetzt von einem Teenie, einer jungen Mutter oder einem älteren Semester verputzt werden.

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