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Nach tödlichen Schüssen in Altenessen – wann dürfen Polizisten ihre Waffe benutzen?

Nach tödlichen Schüssen in Altenessen – wann dürfen Polizisten ihre Waffe benutzen?

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Foto: WTV News
  • Mann (22) bei Polizei-Einsatz in Essen erschossen
  • Tödliche Schüsse in manchen Situationen alternativlos
  • Innenministerium hält Taser nicht für sinnvoll

Essen. 

Tragischer Polizeieinsatz in Essen. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag erschoss ein Polizist einen Mann (22) in Altenessen. Er soll den Beamten mit einem Messer bedroht haben.

Immer wieder müssen Polizisten ihre Waffe im Dienst einsetzen – teilweise mit tödlichen Folgen. Erst an Ostern erschossen Polizisten einen Mann in Herne, im Februar wurde ein Einbrecher in Herten erschossen.

Darum hilft ein Schuss in Arme oder Beine oft nicht

Im gesamten Jahr 2015 erschossen Polizisten im Dienst nach Zahlen der „Deutschen Hochschule der Polizei“ insgesamt zehn Menschen, drei davon in Nordrhein-Westfalen.

„Wenn ein Angreifer mit einem Messer nur drei Meter von mir entfernt ist, habe ich keine andere Chance, als ihm die Möglichkeit zu nehmen, mich zu töten“, sagt der Düsseldorfer Schießausbilder Gerhard Schiefke im Interview mit dem WDR. Auf kurze Distanz helfe nur ein Schuss in den Oberkörper: „Entweder Sie sind tot oder er ist tot“, so Schiefke.

Klare Vorschriften für Schusswaffengebrauch

Ein Schuss auf Arme oder Beine könne Angreifer nur auf größere Distanz stoppen: „Bei einem Beindurchschuss ohne Knochentreffer merkt der Angreifer gar nichts – wegen des Adrenalinstoßes.“

Wann Polizisten ihre Waffe benutzen dürfen, ist auch im Polizeigesetz des Landes NRW (PolG NRW) klar geregelt. Dort heißt es in Paragraph 6: „Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.“

Darum ist das NRW-Innenministerium gegen Taser

Außerdem dürfen Schusswaffen nur benutzt werden, um „eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren.“ Um in Form zu bleiben, müssen Polizisten außerdem regelmäßig Schusstrainings absolvieren.

Der Idee, Streifenpolizisten mit nicht tödlichen Elektroschock-Pistolen auszustatten, erteilte das NRW-Innenministerium schon in der Vergangenheit ein Absage. Diese „Taser“ haben nämlich nur einen Schuss. Verfehlt der Polizist den Angreifer, hat er keine Alternativen mehr.

(fel)

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