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Mordprozess in Essen: Musste Peter S. nur sterben, weil er Geld wiederhaben wollte?

Mordprozess in Essen: Musste Peter S. nur sterben, weil er Geld wiederhaben wollte?

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Die Angeklagten müssen sich vor dem Essener Landgericht verantworten. Foto: Funke Foto Services
  • Mordprozess im Fall des Esseners Peter S. hat begonnen
  • Zwei Männer sollen ihn umgebracht haben
  • Es ging um Geld

Essen. 

Wochenlang beschäftigte der Fall des verschwundenen Peter S. (60) aus Essen die Polizei. Nach einigen Wochen wurde die Leiche des Verschwundenen im Keller eines Bekannten gefunden – neben ihm sein toter Hund „Woody“. Nun müssen sich zwei Männer vor dem Landgericht Essen wegen Mordes verantworten.

Sie sind beide gerade mal 26 Jahre alt, optisch unauffällig – und sie sollen einen Menschen umgebracht haben. Alexander H. und Wolfgang N. sollen Peter S. getötet, gemeinsam die Leiche weggeschafft und dann seinen Wagen an den Baldeneysee gefahren haben, um die Tat zu vertuschen und wie einen Selbstmord aussehen zu lassen.

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Später soll Alexander H., ein Bekannter des Opfers, erzählt haben, dass Peter S. den Tod seines Hundes nicht verkraftet habe. Dieser ist laut Polizei aber noch Tage nach dem Tod von Peter S. lebendig gewesen.

Die Schwester des Angeklagten sitzt mit Tränen in den Augen als Nebenklägerin vor Gericht. Ihr Anwalt, Tobias Degener, betont nach der Verhandlung, dass sie schwer traumatisiert sei. „Sie verkraftet den Verlust ihres Bruders gar nicht. Sie hat die beiden Angeklagten heute zum ersten Mal gesehen.“

Anklageschrift ist erschütternd

Die Anklageschrift, die Oberstaatsanwältin Jürgens verliest, ist erschütternd: Demnach sollen die beiden Angeklagten das Opfer in den Keller gelockt haben, dort habe Wolfgang N. mit einem Gummihammer auf den Schädel des Opfers eingeschlagen.

Peter S. fiel zu Boden, lebte aber noch. Daraufhin soll Alexander H. mit dem Gummihammer mehrfach auf ihn eingeschlagen haben. Als er immer noch röchelte, soll Alexander H. dann neun Mal auf Peter S. eingestochen haben. Zwei der Stiche am Hals waren laut Gerichtsmedizin acht Zentimeter tief.

Als Peter S. tot war, haben die beiden Männer ihn laut Anklageschrift auf ein Rollbrett gelegt, eine Plane um ihn gewickelt und in die hinteren Kellerräume geschoben. Vor den Toten stellten sie noch eine Holzplatte, um die Leiche vor Maden zu schützen. Der Tatort sei mit scharfen Reinigungsmitteln geputzt worden, um den entstehenden Geruch nach außen zu verringern.

Drei Mordmerkmale sollen erfüllt sein

Die beiden Angeklagten sollen aus Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer Straftat den 60-Jährigen getötet haben – und damit sind drei Mordmerkmale erfüllt. Deshalb lautet die Anklage auf gemeinschaftlichen Mord.

Auslöser des ganzen Vorhabens soll Geld gewesen sein. Peter S. habe dem Angeklagten Alexander H. 5000 Euro geliehen, die er im September 2017 zurückverlangte. Außerdem habe der Angeklagte Wolfgang N. dem Mitangeklagten ebenfalls 12.000 Euro geliehen, die er zurück haben wollte.

Da Alexander H. von dem Vermögen seines Bekannten Peter S. wusste, soll sein Vorhaben gewesen sein, ihn zu töten, um in dessen Wohnung nach Geld zu suchen.

Rechtsanwalt Timo Scharrmann vertritt den Angeklagten Wolfgang N. Dieser habe sich während des Ermittlungsverfahrens geständig gezeigt. Allerdings habe er keinerlei Tötungsabsicht gehabt. „Er hat nicht gewusst, was der Mitangeklagte vorhatte. Er sollte das Opfer ausknocken mit dem Gummihammer, damit sie den Schlüssel von der Wohnung stehlen können“, so Scharrmann.

Wolfgang N. hat die Leiche mit weggeschafft

Allerdings bestätigte Wolfgang N., dass er die Leiche mit weggeschafft hat. „Wir wollen die Tötungsabsicht aus der Anklage gegen meinen Mandanten haben. Und das sollte uns gelingen.“

Der Angeklagte Alexander H. hat sich während des Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Beide Angeklagte wollen laut ihrer Anwälte aber vor Gericht Angaben zu dem Tatvorwurf machen.

Am Donnerstag, 12. April, geht der Prozess weiter.