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Essen: Anwohner mit großer Warnung an Tier-Besitzer – „Nehmt eure Hunde an die Leine“

„Nehmt eure Hunde an die Leine“, fordert ein Essener. Denn jetzt gerade wäre es besonders wichtig, dass sie ihre Tiere im Griff hätten.

Frau läuft mit Hund an der Leine
© IMAGO / Pius Koller

Auf diese Symptome musst du achten, wenn dein Hund von einer Zecke gebissen wurde!

Es wird so langsam Frühling. Die ersten Krokusse und Tulpen blühen in den Gärten und Wäldern. Und bald werden auch die Vögel wieder lauter zwitschern. Bald gibt es im Tierreich wieder Nachwuchs. Und auch im Stadtwald in Essen liegen die ersten Eier in den Nestern.

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Damit diese Tierbabys auch gefahrenlos heranwachsen können, warnt ein Essener jetzt alle Hunde-Halter ihre Tiere beim Spaziergang im Freien an die Leine zu nehmen. Sonst könnte noch ein großes Unglück geschehen.

Essen: Tierfreunde warnen Hunde-Halter

Ab dem 1. März beginnt wieder die Brut- und Setzzeit. Im Frühjahr bekommen viele Wildtiere wie Vögel, Hasen und Kaninchen, Wildschweine, aber auch Rehe Nachwuchs. Unangeleinte Vierbeiner auf Abwegen könnten zur Gefahr für diese frisch geborenen Babys werden.

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Bis mindestens zum 15. Juli gilt deshalb in vielen Bundesländern eine Anleinpflicht für Hunde. „Bitte nehmt eure Hunde an die Leine“, bitten deshalb Tierschützer. Vor allem auf Feldern und Wiesen sollten Halter ihre Tiere anleinen. Doch auch sie selbst sollten nicht herumstreunen. „Verlasst keine Waldwege, stört keine brütenden Vögel und lasst Feldhasenkinder und Rehkitz in ihren Verstecken, wo sie auf ihre Mutter warten.“

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Diese Regeln gelten in Essen

Für die jeweilig regional unterschiedlichen Vorgaben zur Anleinpflicht bieten die jeweils zuständigen Ordnungsämter nähere Informationen. In Essen besteht zum Beispiel folgende Regelung:

„Gemäß § 7 Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Essen sind grundsätzlich alle Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen an der Leine zu führen. Ausgenommen hiervon sind besonders gekennzeichnete Hundewiesen. In Wäldern dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden.“


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Zu den Bereichen, die ebenfalls unter die Leinenpflicht fallen, gehören auch Park-, Garten- und Grünanlagen, abgesehen von „ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen“. Auf Liegewiesen und Spielplätze dürfen sie grundsätzlich nicht mit – egal ob mit oder ohne Leine.