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Essen: Mann (24) soll Minderjährige vergewaltigt haben – doch DARUM gerät der Prozess ins Stocken

Essen: Mann (24) soll Minderjährige vergewaltigt haben – doch DARUM gerät der Prozess ins Stocken

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Essen: Dem 24-jährigen Omar M. wird vor dem Landgericht Essen Vergewaltigung vorgeworfen. Doch beim Prozess kommt es zu unerwarteten Problemen. Foto: André Hirtz / FUNKE Foto Services

Essen. 

Ein spielerischer Flirt mit einer Gruppe junger Männer in der Essener Innenstadt soll für ein junges Mädchen (16) mit einem sexuellen Übergriff geendet haben. Das war vor zwei Jahren. Seit Donnerstag muss sich Omar M. (24) nun vor dem Landgericht Essen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten, bestreitet die Tat jedoch ausdrücklich.

Ruhig und unaufgeregt rekapituliert M. die Ereignisse des 11. März 2018, nur bei wenigen Details spricht er von Erinnerungslücken. Doch trotz seiner ausführlichen Aussage verläuft der Prozessauftakt vor dem Landgericht Essen anschließend alles andere als geplant.

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Essen: Mann (24) vor Gericht – Hat er sich einer Minderjährigen aufgezwungen?

Am besagten Sonntag im März 2018 war Omar M. gemeinsam mit drei Freunden, die von den Ermittlern gesondert verfolgt werden, in der Essener Innenstadt unterwegs. Dabei machten sie Bekanntschaft mit drei Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren. Das Trio habe die jungen Männer von weitem „angelacht“ und sie zu sich gerufen, so der Angeklagte. Nachdem man sich einander vorgestellt hatte, luden die Männer die Mädchen auf ein Eis ein.

Anschließend sollen die jungen Frauen eine Variante des Spiels „Schere, Stein, Papier“ vorgeschlagen haben, bei der der Gewinner dem Verlierer entweder eine kleine Ohrfeige oder einen Kuss auf den Mund geben muss.

Doch der Staatsanwaltschaft zufolge blieb es nicht bei den spielerischen und einvernehmlichen Küssen: An der abgelegenen Straße „Zwölfling“ soll Omar M., während er eines der Mädchen küsste, nicht locker gelassen und seine Hand sowohl unter ihr Oberteil als auch in ihre Hose gesteckt haben. Die Hand der 16-Jährigen habe der Angeklagte zudem in seine eigene Hose und an sein Glied geführt – obwohl ihn das Mädchen wiederholt gebeten haben soll, aufzuhören.

Omar M. bestreitet Vorwürfe: „Hätte sofort aufgehört“

Omar M. versteht nicht, warum die betroffene junge Frau ihm eine solche Tat vorwirft. „Ich habe niemanden vergewaltigt“, beteuert er. Er und seine Freunde seien „gar nicht auf der Suche nach Mädchen“ gewesen, „sie haben uns freiwillig zu sich gerufen, freiwillig mit uns gespielt“.

Mehr Körperkontakt als eine Umarmung habe es bei den Küssen nicht gegeben. „Sie war damit einverstanden“, meint der 24-Jährige und betont, dass sie sich währenddessen auf einer öffentlichen Treppe aufgehalten hätten – mit mehreren möglichen Zeugen um sie herum. M. versichert: „Hätte ich nur zu einem Prozent bemerkt, dass sie dagegen gewesen wäre, hätte ich sofort aufgehört.“

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Nach dem Spiel habe man sich freundschaftlich an einer Bushaltestelle voneinander verabschiedet, sogar Handynummern ausgetauscht. „Ich hatte gehofft, dass man sich noch einmal treffen könnte“, erzählt der Angeklagte. Stattdessen erhielt er später einen Anruf von der Mutter des Mädchens, die ihm mitteilte, dass man ihn anzeigen werde. Omar M., gebürtiger Libanese, betont: „Ich bin nicht nach Deutschland gekommen, um Probleme zu machen.“

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Mittlerweile ist Omar M. Familienvater und lebt mit seiner Frau und seiner Tochter in Hessen. „Seit zwei Jahren habe ich mit dieser Sache zu tun und ich weiß nicht, worum es geht“, so der 24-Jährige über die Vorwürfe gegen ihn. Ob die Aussage seines mutmaßlichen Opfers etwas mehr Licht in die Angelegenheit bringen kann?

Unerwartetes Problem: Die Klägerin erscheint nicht

Doch genau an diesem entscheidenden Punkt gerät der Prozess ins Stocken – denn die mittlerweile 18-jährige Klägerin erscheint trotz Vorladung nicht vor Gericht. Der ratlosen Richterin Postert bleibt nichts anderes übrig, als die junge Frau für den Fortsetzungstermin am 10. Juni vorführen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft schlägt ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro vor.

Bereits zuvor soll es Probleme mit der Erreichbarkeit der Zeugin gegeben haben. Wie Richterin Postert anmerkte, sei sie bereits zu den polizeilichen Vernehmungen „nicht immer ganz freiwillig“ erschienen.

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Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstermine angesetzt. (at)