Die neue Bettensteuer in Essen sorgt für Bewegung – und Ärger. Offenbar haben längst nicht alle Vermieter von Privatzimmern, Pensionen oder Ferienwohnungen ihre Unterkünfte bei der Stadt registriert. Dabei war die Frist eindeutig: Bis Anfang September 2025 mussten sich alle Anbieter offiziell anmelden.
Wer das nicht getan hat, riskiert ein saftiges Bußgeld-Verfahren, wie die „WAZ“ informierte.
Stadt Essen fahndet nach nicht gemeldeten Vermietern
Laut Stadt haben sich bisher 198 Vermieter gemeldet – eine Zahl, die bei genauerem Hinsehen deutlich zu niedrig erscheint. Auch ein Blick auf Buchungsportale wie Airbnb oder Booking.com zeigt schnell: Das Angebot an Unterkünften in Essen ist wesentlich größer, als es die offiziellen Zahlen vermuten lassen. Besonders auffällig: Nur neun Pensionen und 26 Anbieter von Privatzimmern stehen auf der städtischen Liste. Auch 163 registrierte Ferienwohnungen wirken eher bescheiden – gemessen an dem, was online buchbar ist.
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Die Stadt hat deshalb begonnen, säumige Anbieter aktiv aufzuspüren. Unter anderem wurden Sammelauskunftsersuchen an große Buchungsplattformen gestellt. Erste Antworten liegen bereits vor. Laut Verwaltung sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, entsprechende Daten herauszugeben – allerdings prüft die Stadt derzeit noch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Bis Anfang Oktober hat Essen bereits 63 Vermieter angeschrieben, die bisher nicht registriert waren. Sie erhielten einen Anhörungsbogen und wurden an ihre Pflichten erinnert.
Registrierungspflicht gilt seit 1. Juni 2025
Noch ist aber unklar, wie viele Vermieter tatsächlich aktiv sind – manche könnten ihre Zimmer bereits wieder vom Markt genommen haben. Die Registrierungspflicht gilt nur für Betriebe, die nach dem 1. Juni 2025 noch existieren. Denn seit dem 1. August 2025 müssen alle Hotels, Pensionen und Anbieter von Ferienwohnungen in Essen eine Beherbergungssteuer erheben – im Volksmund auch „Bettensteuer“ genannt. Sie beträgt fünf Prozent des Übernachtungspreises (ohne Frühstück), maximal neun Euro pro Nacht und Person.
Die Steuer trifft alle Gäste, also auch Geschäftsreisende, die laut Stadt rund 80 Prozent der Buchungen ausmachen. Ausgenommen sind Übernachtungen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie bei Klassenfahrten oder Jugendbegegnungen.
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Welche Maßnahmen gegen Airbnb & Co. Betreibern drohen und wie viel Geld die Stadt mit der Beherbergungssteuer einnehmen will, kannst du HIER bei der „WAZ“ nachlesen.




