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Drogendealer aus Dorsten muss fast sieben Jahre in Haft

Drogendealer aus Dorsten muss fast sieben Jahre in Haft

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Foto: UvB NRZ
Nach außen war er ein strebsamer junger Mann. Doch tatsächlich handelte der 26-Jährige aus Holsterhausen mit Drogen. Das Landgericht Essen verurteilte ihn deshalb zu sechs Jahren und sieben Monaten Haft.

Essen/Dorsten. 

Fachabi hat er; einen Beruf, der ihm pro Monat 2000 Euro einbringt; und eine Eigentumswohnung. Aber zusätzlich betrieb er den illegalen Nebenjob. Er flog auf, weil einer seiner „Kunden“ im eigenen Prozess ausgepackt und ihn als Dealer belastet hatte. Viermal hätte er von dem Holsterhausener jeweils 100 Gramm Marihuana gekauft, hatte der „Kunde“ erzählt.

Mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss suchte die Polizei den Holsterhausener auf. Schnell fand sie, was sie suchte: 537 Gramm Marihuana, 279 Gramm Ecstasy und 9,8 Gramm Amphetamine. Dazu noch griffbereit einen Teleskopschlagstock, ein Klappmesser und ein Brecheisen.

Vor Gericht ging es zunächst darum, ob noch ein Gutachter zur Sucht des Angeklagten Stellung nehmen muss. Er selbst behauptete am Dienstag, täglich fünf bis sechs Gramm Marihuana zu konsumieren. Anfang vergangenen Jahres hatte er am Landgericht Arnsberg noch beteuert, er sei so gut wie weg von Drogen. Bewährung hatte er damals bekommen. In Rechtsgesprächen einigten sich die Prozessbeteiligten vorab auf das Strafmaß.

„Der krankhafte Zwang zur Sucht führt zur Strafbarkeit“

Staatsanwalt Thomas Holz warf dem Angeklagten vor, sein Leben trotz guter Startchancen weggeschmissen zu haben. Verteidiger Andreas Perner versuchte sich an philosophischen Fragen: „Der krankhafte Zwang zur Sucht führt zur Strafbarkeit.“ Der Angeklagte nutzte das Wort zu einer Entschuldigung: „Es tut mir leid. Seit sechs Monaten gibt es keinen Tag, an dem ich nicht bereue. Geben sie mir eine Chance, dass ich eine Therapie antreten und dass ich meine Familie wiedersehen kann.“ Er schloss mit einer Feststellung: „Ich bin kein böser Mensch.“ Ob dies das Gericht derart beeindruckte? Richter Oliver Greff bezeichnete das Aufbewahren des Rauschgiftes als „schlicht dreist“.

Nur wenige Wochen zuvor hätte der Angeklagten in Arnsberg eine Haftstrafe in der Berufungsinstanz auf eine Bewährung reduziert bekommen. Mit ein Grund: Er hatte der dortigen Kammer versichert, dass er „mit Drogen nichts mehr zu tun hat“. Sie hatte ihm das abgenommen. Das Essener Landgericht will jetzt in sein Urteil schreiben, dass er für eine Therapie geeignet sei.