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Doppelt dreiste Blitzer-Abzocke in Essen? So reagiert die Stadt Essen auf die Gier-Vorwürfe

Doppelt dreiste Blitzer-Abzocke in Essen? So reagiert die Stadt Essen auf die Gier-Vorwürfe

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Ein Mitarbeiter der Stadt soll sich in einem Auto postiert und die dreiste Blitzer-Aktion überwacht haben. Foto: Rene Anhuth / ANC-NEWS

Essen. 

„Darf nicht wahr sein! Okay, Sicherheit geht vor, aber das ist reinste Abzocke“, regte sich ein Autofahrer am Donnerstagabend in Essen-Borbeck auf. Er war kurz zuvor geblitzt worden. Von einem Radarwagen, der für die Autofahrer kaum zu erkennen war.

Der Multivan hatte sich am frühen Abend, zwischen 17:30 Uhr und kurz vor 19 Uhr, auf der Schloßstraße in Richtung Frintrop unauffällig in die Reihe der am Straßenrand geparkten Autos gestellt. Dort stand er auf den letzten Metern einer, von 6 bis 20 Uhr begrenzten 30-Zone, die direkt dahinter zu einer 50-Zone wird.

Blitzer in Essen am Ende einer 30-Zone?

Der Vorwurf der Autofahrer: Das getarnte Blitzerauto soll es nicht auf Fahrer abgesehen haben, die die 50 km/h überschreiten. Vielmehr sei es das Ziel, so die geblitzten Autofahrer zu erwischen, die mit Blick auf das 50er-Schild bereits beschleunigen oder nicht genau auf die Uhr schauen würden.

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Radarwagen stand in zeitlich begrenzter 30-Zone

Silke Lenz, Sprecherin der Stadt Essen erklärt, warum es sich nicht um Abzocke, sondern um eine notwendige Maßnahme handelte. „Aufgrund der benachbarten Schule gilt an dieser Stelle ein temporäres Tempo 30-Limit zwischen sechs und 20 Uhr. Auch nach der Schulzeit spielen Kinder in diesem Bereich und es sind Fußgängerinnen und Fußgänger aus dem Schloßpark Borbeck unterwegs.“

Den weiteren Vorwürfen der Autofahrer setzt die Stadtsprecherin entgegen: „Der Wagen hat in Höhe der Hausnummer 144 gestanden, das heißt circa 35 bis 40 Meter vor dem 50er-Schild. Zudem kommen zwölf bis 16 Meter Auslöseweg. Das heißt, circa fünfzig Meter vor dem 50er-Schild sind die zu schnell fahrenden Autos geblitzt worden.“

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Eine Maßnahme also, die der Straßenverkehrsordnung entspricht. Trotzdem solidarisierten sich die Autofahrer gegen die Blitzer-Aktion, warnten andere Fahrer mit Handzeichen und Lichthupe vor dem mobilen Blitzer.

Dabei handelt sich übrigens um eine Ordnungswidrigkeit. Denn nach Hupe und auch Lichthupe darf nach Paragraph 16 der Straßenverkehrsordnung nur der nutzen, der „außerhalb geschlossener Ortschaften überholt“ oder „wer sich oder Andere gefährdet sieht.“ Und eine Gefahr lag hier wenn überhaupt nur für den eigenen Geldbeutel vor. (göt/mj)