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Prozess gegen Asylheim-Wachleute bislang ohne Beweis für Gewalt

Prozess gegen Asylheim-Wachleute bislang ohne Beweis

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Foto: FUNKE Foto Services
Die Vorwürfe der Anklage gegen fünf Wachleute von European Homecare finden im Prozess vor dem Amtsgericht Essen bislang keine Bestätigung.

Essen. 

Schlagzeilen machten im September 2015 die Vorwürfe von Asylbewerbern gegen Wachleute des Essener Dienstleisters European Homecare. Von Gewalt war die Rede, sie hätten Flüchtlinge im Essener Optipark brutal misshandelt. Doch im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Essen finden diese Vorwürfe bislang keine Bestätigung. Die vier Asylbewerber, die bislang vom Schöffengericht gehört wurden, verwickeln sich in Widersprüche.

Die Anklagebank hat sich jedenfalls deutlich gelichtet. Nur noch zwei Wachleute stellen sich den Vorwürfen. Das Verfahren gegen zwei andere hat das Gericht vorerst ruhen lassen. Sie sollen einen Asylbewerber geschlagen haben, weil er außerhalb der Kantinenzeiten Kaffee verlangte. Doch der Mann, der diese Vorwürfe erhebt und im Prozess als Nebenkläger zugelassen ist, gilt aktuell als unauffindbar. Er soll sich in Italien aufhalten.

Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt

Gegen einen weiteren Wachmann, einen 35 Jahre alten gebürtigen Tschetschenen, hat das Gericht das Verfahren sogar komplett eingestellt. Seine Kosten für einen Rechtsanwalt trägt die Landeskasse. Eine Einstellung, die einem Freispruch gleich kommt. Für einen echten Freispruch hätte er aber noch bis weit in den Oktober die weiteren Verhandlungstage gegen die verbliebenen Angeklagten abwarten müssen. In diesem Komplex ist er aber von allen Asylbewerbern ausdrücklich entlastet worden, obwohl ein Teil von ihnen ihn bei der Polizei belastet hatte.

Das ist das Hauptproblem des Strafverfahrens. Die Aussagen der Asylbewerber weichen deutlich von ihren früheren Aussagen ab. Plötzlich werden den Angeklagten andere Gewalttaten zugeordnet, andere Männer beschuldigt oder es werden völlig andere Verletzungen genannt. Auf Nachfrage heißt es dann, die Polizei hätte das falsch aufgeschrieben oder man habe die Angaben „vergessen“.

Amtsrichterin Eva Proske umriss am Freitag das Dilemma eines Gerichtes: „Wenn ich jemand verurteilen soll, kann ich das nur bei einem glaubwürdigen Zeugen. Und das geht nicht, wenn ein Zeuge bei der Polizei A sagt, bei uns B und bei Nachfragen dann von C die Rede ist.“ Und an anderer Stellen sagte sie nach einer Zeugenaussage: „Wir haben jetzt alle unsere 20 bis 30 Widersprüche gehört.“