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Aldi: Verbraucherzentrale verklagt Discounter – DAS ist der Grund

Aldi: Verbraucherzentrale verklagt Discounter – DAS ist der Grund

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Aldi: Verbraucherzentrale verklagt Discounter – DAS ist der Grund

Aldi: Verbraucherzentrale verklagt Discounter – DAS ist der Grund

Warum Aldi in Österreich Hofer heißt

Aldi Süd expandierte 1968 zum ersten Mal ins Ausland. In Österreich heißen die Filialen des Unternehmens Hofer.

Aldi wird verklagt! Die Verbraucherzentrale macht mit dem Discounter kurzen Prozess. Es geht um die Preise.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat es getan. Wegen fehlender Preisauszeichnungen in 100 Fällen soll Aldi sich schuldig gemacht haben, schreibt die „Lebensmittel Zeitung.“

Aldi: Irreführende Preise

Die Beratungsstelle für Verbraucht hat gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co KG Klage eingereicht. Grund: Mangelhafte Kennzeichnung von Grundpreisen.

Aldi soll wiederholt auf Grundpreise verzichtet haben und nur Beispielpreise angegeben haben (Wir berichteten).

„Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild“, sagt Armin Valet. „Die Schlampigkeit hat anscheinend System“, so der Referent der Verbraucherzentrale Hamburg.

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Das ist Aldi:

  • Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen
  • Aldi steht für Albrecht-Discount: In 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
  • In 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
  • Die Trennung in Nord und Süd erfolgte in 1961
  • Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit

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Aldi weigert sich Unterlassungserklärung zu unterzeichnen

Beispiel: Paprika sind mit einem Preis von 87 Cent angemerkt. Dies ist jedoch nicht der Grundpreis je Kilo, wie man es eigentlich bei Aldi kennt. Die 87 Cent stehen dann für „zum Beispiel 250 Gramm“. Der Kilopreis steht dabei (wenn überhaupt) nur klein aufgedruckt auf Schild.

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Vor Gericht soll ein Beispiel eines veganen Aufschnitts vorgebracht werden. Aldi hatte sich geweigert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

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Die Verbraucherzentrale hatte in einigen Filialen in Hamburg stichprobenartig diese Preise überprüft und ist mehr als fündig geworden, berichtet die „Lebensmittel Zeitung“. (ldi)