Ein Isselburger wurde zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt, weil er eine Internetseite eröffnete, auf der Kinderpornos getauscht wurden
Isselburg.
Das gibt es selten. Der Angeklagte forderte für sich die höchste Strafe. „Jetzt übertreiben sie mal nicht“, meinte darauf Richter Rudolf Bone vom Amtsgericht Bocholt, der den 40-jährigen Isselburger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilte. Dass sich der Beschuldigte in vollem Umfang geständig und reuig vor Gericht gab und seine bisher blütenweiße Weste, wurden dann auch als strafmildernd gewertet.
Kein Handy und Computer mehr
Angeklagt war der Lagerarbeiter wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinder- beziehungsweise jugendpornographischer Schriften. Neben 25 verbotenen Bildern, die bei einer Hausdurchsuchung auf seinem Rechner gefunden wurden, betrieb er auch eine Webseite von einem Internetcafé aus, auf der Kinderpornos eingestellt und getauscht werden konnten.
Die Begründung des Angeklagten war – vorsichtig ausgedrückt – seltsam: Pädophile Neigungen besitze er nicht. Vielmehr habe er in den Medien immer davon gelesen, dass Kinderpornos verboten seien. Er wollte dann selbst mal ausprobieren, ob man wirklich so leicht an das Zeug herankomme. „Ich habe dann aber Panik bekommen und wollte die Seite löschen.“
Mittlerweile, gab der Beschuldigte an, habe er überhaupt keinen Computer und auch kein Handy mehr. Seit sieben Wochen war er nicht mehr online. „Ich gehe nur noch zur Arbeit, den Rest der Zeit sitze ich nur in meinem Zimmer“, erklärte der Isselburger, der sich selbst als Stubenhocker bezeichnete. „Na, das ist ja jetzt auch keine richtig günstige Sozialprognose“, resümierte der Richter die aktuellen Lebensumstände des Isselburgers.
Vielmehr machte der Richter klar, dass vor allem die Erstellung der Internetseite eine besondere Dimension hat. „Das habe ich persönlich noch nicht erlebt. Da haben Sie es sehr wild getrieben“, erklärte Bone, der das Geständnis aber als ehrlich einstufte. „Ich gehe davon aus, dass dies eine Lehre für Sie ist und es sich um einen einmaligen Fall handelt.“
Neben der Bewährungsstrafe, die im Übrigen genau der Forderung des Staatsanwalts entsprach, verhängte das Gericht auch noch eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro, die in monatlichen Raten von 50 Euro beglichen werden müssen. „Kann ich das jetzt auch sofort alles auf einmal bezahlen, ich war gerade bei der Bank“, fragte der Isselburger und erhielt vom Richter eine abschlägige Antwort.
„Jetzt warten Sie doch erst mal das Aktenzeichen ab, dann können Sie von mir aus alles auf einmal bezahlen, wenn Sie sich dann besser fühlen“, so Bone. Der Angeklagte verzichtete noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel.