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Abdichtung für Regenrückhaltebecken in der Regniet

Abdichtung für Regenrückhaltebecken in der Regniet

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Foto: NRZ

Isselburg. 

Uwe Übelacker konnte nur mit dem Kopfschütteln. „Wie sinnlos ist das denn“, lautete die rhetorische Frage des Grünen-Fraktionschef in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Thema war das Regenrückhaltebecken in der Regniet.

Denn dieses Becken muss nicht nur um etwa ein Viertel vergrößert werden, wie Bauamtsleiter Klaus Dieter Spaan auf Nachfrage von Dr. Gerhard Krause (CDU) bestätigte. Vielmehr sieht eine weitere Auflage der Bezirksregierung vor, dass eine Abdichtung zum Grundwasser erfolgen muss. Das Paradoxe: Das gesammelte Regenwasser wird über einen direkt neben dem Rückhaltebecken verlaufenden Naturgraben abgeleitet, der logischerweise keinerlei Abdichtung zum Erdreich besitzt. „Bei dieser geforderten Abdichtung am Regenrückhaltebecken handelt es sich allerdings mehr um einen Schutz vor dem Grundwasser“, erläuterte Bauamtsmitarbeiter Jürgen van Geldern. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Ausführung der Erweiterung für das Jahr 2016 vorgesehen.

Lediglich eine Formalität war bei der Sitzung die Aufhebung der Fristen für die sogenannte Dichtheitsprüfung. Die nun einstimmig verabschiedete Satzung war nötig geworden, weil irrtümlich im Amtsblatt eine falsche Satzung veröffentlicht wurde. Somit sind jetzt die Fristen für die Dichtheitsprüfung aufgehoben. Nur Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten müssen den Kanal-TÜV durchführen.