Duisburg. Ob Thomas Susen (CDU) den kommunalen Wahlkrimi im Duisburger Süden gegen Ercan Idik (SPD) zu Recht gewonnen hat, wird nicht mehr nachgezählt. Der Wahlprüfungsausschuss wies am Freitag einen Einspruch des unterlegenen Sozialdemokraten und Antrag auf erneute Auszählung zurück und erklärte die Wahl für gültig.
Zwei Besonderheiten prägten den Ausgang im Wahlbezirk 35: Mit nur zwei Stimmen Vorsprung (2195 zu 2193) gewann Christdemokrat Susen nur hauchdünn das einzige Direktmandat im Duisburger Stadtparlament für seine Partei. Zudem waren am Abend bei der Auszählung in einem 35-er-Lokal zwei Stimmen mehr in der Urne, als Bürger in den Wählerlisten abgehakt.
Knappe Wahlergebnisse nicht ungewöhnlich
Beides aber, so erklärten Dezernent Dr. Peter Langner und eine Vertreterin des Rechtsamtes, reiche nicht aus, das Wahlergebnis noch einmal zu prüfen. „Auch wenn wir den Reflex des knapp Unterlegenen verstehen können.“
Dass eine Wahl hauchdünn entschieden werden, komme häufiger vor. Und ebenso sei es nichts Ungewöhnliches, dass Vorstände im Stimmlokal vergessen, Wähler in den Verzeichnissen abzuhaken. Am Ende zählt allein, wie viele Stimmen in der Urne liegen. Das sei das „durchschlagende Prinzip“, solange es keine ernsthaften Hinweise auf Manipulationen gebe, erklärte der Dezernent. Möglichkeiten, das Ergebnis anzufechten, habe der Ausschuss darum nicht. Langner: „Wahlvorstände sind keine Hilfskräfte, sondern Organe und damit wird ihnen höchste Sorgfalt unterstellt. Das Ergebnis gilt als amtlich.“
Listen existieren nicht mehr
Ob die Zahl der Stimmen oder die Zahl der abgehakten Wähler korrekt ist, wäre vielleicht noch festzustellen anhand der Strichlisten, die im Wahllokal geführt werden. Aber diese Listen, so Wahlamtsleiter Burkhard Beyersdorff, „existieren nicht mehr“.
Eine Randnotiz: Thomas Susen, der das Mandat gewonnen hatte, führt den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss. Er erklärte sich am Freitag aber bei diesem Punkt für befangen und nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil.