Duisburg. Für Mord sieht das Gesetz nur eine rechtliche Folge vor: Lebenslang. Ohne sichtbare Regung nahm ein 52-jähriger Wanheimerorter am Mittwoch vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Urteil entgegen. Am 2. Februar hatte er auf der Holunderstraße seine Ehefrau (52) durch neun Messerstiche getötet.
Die Schwurgerichtskammer ging am Ende des dreitägigen Verfahrens davon aus, dass der Angeklagte mit Heimtücke handelte, als er sich gegen 12.30 Uhr hinter einer Mauer versteckte, um die arglos den Hund ausführende Frau unvermittelt mit einem Messer mit zehn Zentimeter Klingenlänge zu attackieren. „Mehr Heimtücke geht nicht“, kommentierte der Vorsitzende. Der Angeklagte habe sich zwar kurz nach der Tat gestellt und frühzeitig gestanden, seine Frau getötet zu haben. „Er hat aber immer wieder betont, kein Mörder zu sein. Diese Illusion müssen wir ihm rauben“, so der Vorsitzende.
Am Tötungswillen keine Zweifel gehabt
An dem absoluten Tötungswillen des Angeklagten hatten Gericht wie Staatsanwalt ebenfalls keine Zweifel gehabt: Sieben Stiche wurden in die Brust, zwei in den Rücken des Opfers geführt. Das Messer drang bis zu zehn Zentimeter tief ein. Laut Gerichtsmediziner ein Indiz für die Heftigkeit, mit der der Täter zugestoßen hatte.
Die Frau war auf Drängen des Angeklagten im September 2013 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, hatte sich zwei Häuser weiter einquartiert. Der Angeklagte war offenbar erbost darüber gewesen, dass Unterhaltsforderungen gegen ihn gestellt wurden. Mehrfach hatte er seine Ex-Frau per SMS bedroht. Zehn Tage vor der Tat hatte er ihr schon einmal aufgelauert. Zu Gewalttätigkeiten kam es dank des Eigreifens eines Zeugen da aber noch nicht. „Diesmal hast du Glück gehabt, beim nächsten Mal klappt es“, hatte der Angeklagte ihr danach getextet.