Duisburg. Wegen Strafvereitelung im Amt verurteilte das Landgericht am Donnerstag in zweiter Instanz einen 59-jährigen Polizisten zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe.
Der Kriminalbeamte aus Dinslaken, der viele Jahre in Hochheide seinen Dienst versah, hatte dort in den Jahren 2009 und 2010 eine Anzeige gegen ein Mietnomadenpärchen nicht bearbeitet. Die Akte wurde später in einem Ablage-Karton gefunden. Im elektronischen Datenverarbeitungssystem der Polizei hatte er vermerkt, der Anzeigensteller habe seinen Strafantrag zurück gestellt, obwohl dies gar nicht stimmte. So aber verschwand der Fall aus dem elektronischen System.
Zum Teil erhebliche Mängel
In erster Instanz war der Polizist vom Amtsgericht Ruhrort, das keinen Vorsatz zu erkennen vermochte, freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft zog in die Berufung. Die Berufungskammer glaubte dem Angeklagten nicht, dass es sich um ein bloßes Versehen gehandelt habe. Offenbar habe der überlastete Beamte, auf dessen Schreibtisch monatlich bis zu 700 Eingänge landeten, den Fall aussortiert, um ihn nicht bearbeiten zu müssen.
Bereits 2004 war gegen den Polizisten wegen ähnlicher Vorwürfe ermittelt worden. Bei einer Durchsuchung in seinem Büro stießen die Kollegen auf 200 Akten, die nach Aussage des damaligen Vorgesetzten zum Teil erhebliche Mängel aufwiesen oder, obwohl die Fälle voll ausermittelt waren, nicht an die Staatsanwaltschaft übersandt worden waren.
Beamter stark überlastet
Der damalige Dienststellenleiter berichtete, er habe den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte stark überlastet gewesen sei. Der habe, wenn er das Gespräch darauf gelenkt habe, aber stets nur behauptet alles im Griff zu haben. „Das war wohl Selbstüberschätzung“, so der Zeuge
Ein Disziplinarverfahren gab es gegen den inzwischen schwer an Krebs erkrankten Beamten bis heute übrigens nicht. Angesichts des Urteils muss nun allerdings eines eingeleitet werden.