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Duisburg: Wegen Hitze-Welle – Stadt mit dringendem Appell: „Muss mit Bußgeld rechnen“

Duisburg: Wegen Hitze-Welle – Stadt mit dringendem Appell: „Muss mit Bußgeld rechnen“

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© IMAGO / Jochen Tack

Warum heißt Duisburgs Stadtteil Marxloh eigentlich Marxloh?

Duisburg. 

Auch über das Ruhrgebiet rollt eine heftige Hitze-Welle hinweg. Das die heißen Temperaturen nicht gerade ungefährlich sind, hat man in Duisburg schon vergangene Woche zum Anlass für eine Warnung genommen.

Am Mittwoch (20. Juli) folgt dann der erneute Appell: Achtung in diesen Gegenden in Duisburg – hier droht Waldbrandgefahr!

Duisburg: Das Sommerwetter hinterlässt deutliche Spuren

Aufgepasst: Aufgrund des heißen Sommerwetters in den kommenden Tagen ist nicht auszuschließen, dass die Waldbrandgefahr weiter steigt!

Das warme und vor allem trockene Sommerwetter zeigt bereits erste Spuren in der Landschaft: Wiesen und Weiden beispielsweise sind deutlich braun. An trockenen Orten, wie etwa auf Industriebrachen oder entlang von Bahnanlagen, werfen Pioniergehölze wie Birken, Weiden und der Schmetterlingsstrauch bereits die Blätter ab – und das schon im Sommer!

Duisburg: Grillverbot im Wald

Die Stadt Duisburg weist ausdrücklich darauf hin: Es gilt Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober! Zudem gilt ganzjährig ein absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe. „Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld rechnen“, heißt es erneut in einer Pressemitteilung der Stadt Duisburg.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg das Grillen bei einem Graslandfeuerindex ab 4 aus Brandschutzgründen generell, also auch innerhalb ausgewiesener Grillflächen, untersagt ist.

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Duisburg: Bußgeld möglich

Wenn du dich nicht daran hältst, könnte es richtig teuer werden.

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Bis zu 25.000 Euro können Bußgelder laut Gesetz betragen. Doch ganz so teuer wird das Grill- und Rauchverbote für Regelbrecher nicht: Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das maximal mögliche Bußgeld ist im Gesetz mit 25.000 Euro festgelegt. (cf)

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