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„Inakzeptables Gehalt“: Werkstatt-Chefin Roselyne Rogg fristlos gekündigt

„Inakzeptables Gehalt“: Werkstatt-Chefin Roselyne Rogg fristlos gekündigt

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In Duisburg herrscht helle Aufregung um das Gehalt von Roselyn Rogg. Die Chefin der Behindertenwerkstatt bekommt 350.000. Foto: Lars Fröhlich / FUNKE Foto Services

Duisburg. 

Die Stadt Duisburg hat Konsequenzen gezogen. Der Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WFBM) hat das Arbeitsverhältnis mit Geschäftsführerin Roselyne Rogg fristlos gekündigt.

Die 54-jährige Rogg war massiv in die Kritik geraten, als die Höhe ihres Gehalts an die Öffentlichkeit gelangt war. 376.000 Euro bezog sie jährlich.

Noch am Dienstag hatte Rogg erklärt, dass sie ihr Gehalt für angemessen halte. Wirtschaftsprüfer jedoch hatten ihre Bezüge als viel zu hoch deklariert. Normal seien in dieser Position zwischen 150.000 und 180.000 Euro.

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Zudem sei das Vertrauensverhältnis zwischen dem Aufsichtsrat und Roselyne Rogg irreparabel zerstört, da „dem Aufsichtsrat ganz bewusst die am 10. Juli 2013 ausgesprochene Vertragsverlängerung, nicht jedoch die zugleich unterzeichnete Vergütungsanhebung vorgelegt wurde.“

Stadt Duisburg: Bewusster Verstoß gegen Statuten der Werkstatt

Dies sei ein bewusster Verstoß gegen die Statuten der WFBM. Des Weiteren habe sie durch die am Dienstag einberufene Pressekonferenz ihre eigenen Interessen über die der Behindertenwerkstatt gestellt.

Die vakante Stelle soll zeitnah neu ausgeschrieben werden. Bis dahin werden zwei Prokuristen die Geschäfte der Werkstatt weiterführen.

Offenlegung der Bezüge nicht verpflichtend

Die Höhe des Gehalts von Rosalyne Rogg war zuvor offenbar nicht öffentlich gemacht worden. „Bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderung GmbH ist die Angabe individualisierter Vergütungen nicht verpflichtend vorgesehen, da die Stadt Duisburg nur über eine Beteiligung von 50% und somit nicht über die Stimmenmehrheit verfügt“, so Stadtsprecherin Anja Kopka.

Ob eine Geschäftsführung ihre Bezüge veröffentlichen wolle oder nicht, sei vor diesem Hintergrund nicht verpflichtend, sondern ihre persönliche Entscheidung, so die Stadtsprecherin weiter.

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Die Meldung der Stadt zur Entlassung von Roselyne Rogg im Wortlaut:

Mit einstimmigem Beschluss hat der Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm) in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung das Arbeitsverhältnis mit Roselyne Rogg mit sofortiger Wirkung beendet. Die fristlose Kündigung ist der Geschäftsführerin heute mitgeteilt worden.

Obwohl Roselyne Rogg in den vergangenen Jahren fachlich gute Arbeit geleistet und die wfbm gut aufgestellt hat, sah sich der Aufsichtsrat zu diesem Schritt gezwungen. Nicht nur die zwischenzeitlich öffentlich gewordenen Erkenntnisse hinsichtlich der massiven Gehaltserhöhungen, sondern auch die gestrige Pressekonferenz ließen dem Aufsichtsrat, der vor allem im Wohle der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und ihrer Mitarbeiter handelt, keine andere Entscheidungsmöglichkeit.

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Die Wirtschaftsprüfer Vinken, Görtz, Lange und Partner kamen zuvor in ihrem Gutachten vom 28. Juni 2018 zu dem Ergebnis, dass ein angemessenes Geschäftsführungsgehalt für die wfbm maximal zwischen 150 000 Euro und 180 000 Euro liegen könne. Das aktuelle Gehalt Roselyne Roggs, welches ohne Kenntnis des Aufsichtsrats ausgezahlt wurde, beträgt jedoch 376 000 Euro und ist damit inakzeptabel.

Dass das Vertrauensverhältnis zu Roselyne Rogg irreparabel gestört ist, ergibt sich zudem aus mittlerweile zusammengetragenen Dokumenten, die den Schluss zulassen, dass dem Aufsichtsrat ganz bewusst die am 10. Juli 2013 ausgesprochene Vertragsverlängerung, nicht jedoch die zugleich unterzeichnete Vergütungsanhebung vorgelegt wurde. Sachliche Gründe für die Trennung dieser beiden eng miteinander verknüpften Vorgänge sind nicht ersichtlich, sodass der Aufsichtsrat von einem ganz bewussten Verstoß gegen die Statuten der wfbm ausgehen muss.

Roselyne Rogg hat mit der von ihr am gestrigen Dienstag eigenmächtig initiierten Pressekonferenz und der in diesem Zusammenhang versendeten Pressemitteilung ihre persönlichen Interessen über die der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gestellt und somit nicht nur den Aufsichtsrat und seinen Vorsitzenden, sondern auch das Vertrauensverhältnis zu ihren Mitarbeitern nachhaltig gestört.

Um die wfbm trotz der jüngsten Entwicklungen zukunftsfähig aufzustellen, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung beschlossen, zunächst mit den zwei Prokuristen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung die kommenden Herausforderungen anzugehen. Eine Stellenausschreibung für die Geschäftsführerposition wird zeitnah veröffentlicht.

Auf Wunsch von Oberbürgermeister Sören Link wird der Aufsichtsrat außerdem den Rechnungsprüfungsausschuss in die Aufklärung des Sachverhalts einbeziehen. Der Aufsichtsrat leitet umgehend die Prüfung von Schadensersatzpflichten ein.