Duisburg. Wenn ein Schüler zum Schulleiter zitiert wird, hat das selten etwas Gute zur Folge. Bei der Duisburgerin Bivsi R. (14) kam es noch einmal schlimmer - viel schlimmer. Die Neuntklässlerin des Steinbart-Gymnasiums wird zusammen mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben, erfährt sie vom Schulleiter. Beamte der Ausländerbehörde warten bereits darauf, sie mitzunehmen.
Und viele fragen sich: Warum musste die 14-Jährige ausgerechnet aus dem laufenden Unterricht abgeholt werden? Sechs Wochen vor Ende des Schuljahres.
Flug ging am Nachmittag aus Frankfurt
Die Stadt sagt: „Das Gesetz sieht vor, dass wir Abschiebungen nicht mehr ankündigen dürfen. Auch auf die Flüge, mit denen die Betroffenen in ihre Heimatländer zurückgebracht werden, haben wir keinen Einfluss, diese werden zentral vom Land gebucht.“
Im Fall von Bivsi Familie war ein Flug aus Frankfurt gebucht. Los ging der am Nachmittag. Und damit zu einer unglücklichen Zeit. Denn vor Schulbeginn hätte die Schülerin nicht abgeholt werden können, „weil die Bundespolizei die Abzuschiebenden erst kurz vor Abflug aufnimmt. Es gibt also immer nur ein begrenztes Zeitfenster, in dem wir handeln können und dürfen“, sagt die Stadt.
Und entschuldigt sich: „Die Kommunen sind nur das letzte Glied in einer Kette von Entscheidungen, die andere treffen und vorgeben. Wir versuchen, unter schwierigen Bedingungen Härtefälle zu vermeiden – in diesem Fall ist uns das nicht gelungen, was uns vor allem für die betroffene Jugendliche wirklich leid tut.“
Für Bivsi und ihre Mitschüler ein schwacher Trost.