Düsseldorf. Das Landgericht Düsseldorf hat einen 42-Jährigen nach einer brutalen Messer-Attacke auf einen Hausmeister (52) am 24. April in Neuss verurteilt.
Das Landgericht Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass der Hochhausbewohner auf den 52-Jährigen eingestochen hatte. Die Richter sprachen ein härteres Urteil, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Düsseldorf: „Opfer wird lebenslang leiden“
42 Mal! So oft hatte der Täter auf den Hausmeister eingestochen. Der war nach eigenen Angaben gerade damit beschäftigt, eine Notausgangsleuchte zu reparieren, als er plötzlich von hinten angegriffen worden war.
Anwohner hatten das schwer blutende Opfer im Hausflur gesehen und sofort den Notruf gewählt. Ihnen ist zu verdanken, dass der Mann überleben konnte.
Doch die Folgen sind dramatisch: Der Familienvater wird nie wieder laufen können, ist nach der Attacke querschnittgelähmt. Das Opfer werde lebenslang unter den Folgen der Messerattacke leiden, sagte Richter Rainer Drees am Freitag.
------------------------------------
• Mehr Themen aus der Region
NRW: Mann will Reifen wechseln – dann stirbt er auf grauenhafte Weise
A40: Nach Tanklaster-Brand – DIESE Züge fahren wieder über die Brücke
• Top-News des Tages:
Essen: Corona-Schock! Platzen jetzt alle Reisen in den Herbstferien?
-------------------------------------
Richter sprechen gnadenloses Urteil
Dementsprechend hart ging das Landgericht Düsseldorf mit dem Angeklagten ins Gericht. Das Urteil sollte dabei auch das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft (14 Jahre) übertreffen.
Der 42-Jährige, der die Tat bis zuletzt bestritt, wurde wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.
42-Jähriger war bereits verurteilt
Der 42-Jährige war bereits 2018 wegen eines Körperverletzungsdeliktes verurteilt worden. Das Urteil änderte aber offenbar nichts an seiner Gewaltbereitschaft.
Immer wieder habe der Mann Ärger mit anderen Mietern im Haus gehabt. Daraufhin hatte der Hausmeister die Polizei kontaktiert. Die Rechnung bezahlte der Familienvater dafür am 24. April. (ak mit dpa)