Dortmund. Die Entscheidung fiel am frühen Nachmittag im Düsseldorfer Landtag. Die Piraten dürfen nicht an der Wiederholung der Kommunalwahl am 26. August teilnehmen. Dies entschied der Landeswahlausschuss nach eingehender Prüfung der Beschwerde der Piraten über die Nichtzulassung zur Wahl. Die Beschwerde der Piraten sei unbegründet. Der Ausschuss unter Leitung des Leitenden Ministerialrats Wolfgang Schellen bestätigte damit die Einschätzung des Dortmunder Wahlleiters. Der Ausschuss habe geprüft, ob das Kommunalwahlgesetz NRW richtig angewendet worden ist. Dies sei der Fall gewesen und das Gesetz lasse keinen Auslegungsspielraum zu.
Marc Wehberg von den Dortmunder Piraten sagte unmittelbar nach der Bekanntgabe der Entscheidung, er sei ein wenig enttäuscht, jedoch sei das Ergebnis erwartbar gewesen. „Die Wahrscheinlichkeit, dass wir Erfolg haben würden, war gering“, sagte Wehberg. Auch der neu gewählte NRW-Chef Sladek bedauerte die Entscheidung der Wahlleitung. „Die Gesetzeslage ist relativ eindeutig, auch wenn sie aus unserer Sicht schwachsinnig ist“, sagte Sladek.
Unklar ob Klage überhaupt möglich
Die Piraten wollen nun gegen die Entscheidung klagen, jedoch nicht wie am Mittwoch fälscherlicherweise in einer Pressemitteilung der Piraten verlautbart vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen, sondern direkt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Wir stellen einen Antrag auf ein Schnellverfahren, um möglichst noch vor dem Wahltermin am 26. August eine Entscheidung zu haben“, so Wehberg, der bei einer Zulassung der Piraten auf Listenplatz eins in den Wahlkampf ziehen würde. Dieses juristische Vorgehen habe jedoch keine wahlaufschiebende Wirkung, die Wahl werde dadurch nicht beeinträchtigt. Zu den Erfolgsaussichten der Klage wollte Wehberg sich nicht äußern.
Unklar ist jedoch, ob eine Klage überhaupt möglich ist. Nach Auskunft des NRW-Innenministeriums ist die Entscheidung des Landeswahlausschusses vor der Wahl selbst nicht anfechtbar, es könnten keine Rechtsmittel dagegen eingelegt werden. Erst nach der Wiederholungswahl könnten die Piraten Einspruch gegen das Wahlergebnis einlegen - und bei einer Zurückweisung klagen. Die Stadt Dortmund beginnt indes mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen.
Von den politischen Wettbewerbern äußerte sich Marita Hetmeier von der SPD zu der Entscheidung. „Für die Piraten ist das natürlich schade“, sagte Hetmeier. Dies sei jedoch der absoluten Ausnahmesituation einer Wahlwiederholung geschuldet. Vorher habe es nie einer Auseinandersetzung zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht bedurft, wie sie die Piraten nun mit ihrem Begehren angestoßen haben.