Dortmund. Beim Oberverwaltungsgericht in Münster ist eine Klage eingegangen. Das bestätigte Gerichtssprecher und Vorsitzender Richter Dr. Ulrich Lau. „Seit vergangener Woche ist auch die zwanzig Seiten starke Klagebegründung da.“
Insgesamt sechs Bürger haben geklagt. Bei den sechs Personen soll es sich um Führungspersonen des Verbotenen Nationalen Widerstandes handeln. Eine Gruppe klage gegen das Verbot, eine andere Klage dagegen, „dass sie im Zusammenhang mit der verbotenen Gruppierung genannt werden“, so Dr. Lau. Sie hätten, so ihre Klage, nichts mit dem Nationalen Widerstand Dortmund zu tun. Wie die Rechtsextremen auf einer ihrer Internetseiten erklären, sei das Ziel dieser Klage, die Feststellung, dass sich die Aktivitäten des verbotenen Vereins nicht in „kämpferisch-aggressiver Form” gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung” richteten und das Verbot somit rechtswidrig sei.
Wann über die Klage entschieden wird, ist derzeit noch völlig offen, da erst einmal dem Innenministerium Zeit zum Erwidern dieser Klageschrift eingeräumt wird. Nach dem Verbot am 23. August waren rund 60 Wohnungen in Dortmund und Umgebung durchsucht worden - auch das Vereinsheim des Nationalen Widerstandes Dortmund an der Rheinischen Straße 135. Die komplette Einrichtung war beschlagnahmt worden.