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Umweltminister Remmel empört über Envio-Anwalt

Umweltminister Remmel empört über Envio-Anwalt

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Foto: Ralf Rottmann
Der Umweltminister des Landes NRW, Johannes Remmel, ist empört. Hintergrund: Äußerungen von Dr. Ralf Neuhaus, Anwalt des angeklagten Envio-Geschäftsführers Dr. Dirk Neupert, Remmel habe sich in das laufende Verfahren eingemischt.

Dortmund. 

Neuhaus hatte bei der Prozesseröffnung am Mittwoch Ministerschelte betrieben. Das Verfahren sei beschädigt, so der Anwalt, „weil sich der Umweltminister in beschämender, das Gewaltenteilungsprinzip und die garantierte Unabhängigkeit der Gerichte grob missachtender Weise einmischte“.

Hintergrund ist ein Schreiben des Landes vom 22. September 2011 an den Vorsitzenden Richter. Dort führt das Land mit Blick auf die Frage der Giftigkeit von PCB aus, dass seiner Ansicht nach im Envio-Fall auch die Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen einfacher Körperverletzung in 51 Fällen erhoben.

Im Gespräche mit der WR legte das Ministerium von Minister Johannes Remmel Wert auf die Feststellung, dass es einen Brief des Ministers an das Gericht nicht gegeben hat. Der Brief, der der WR vorliegt, ist von einem Referatsleiter unterzeichnet. Ein klares Indiz für Frank Seidlitz, Sprecher des Ministers, dass dies keine Einflussnahme bedeute, sondern ein Austausch auf Fachebene und zu Fachfragen sei. Dies mache das Ministerium als Fachaufsicht für Umweltfragen bei vielen Verfahren, so Seidlitz.

Anwalt Neuhaus verwies gestern auf die Verantwortlichkeit des Ministers. „Es scheint schwer vorstellbar, dass im Envio-Verfahren, das so im Fokus steht, ein derartiges Schreiben ohne Kenntnis des Ministers herausgeht.“ Das Ministerium hingegen sieht in Neuhaus Äußerungen „einen untauglichen Versuch der Envio-Verteidigung vom eigentlichen Kern der Vorwürfen abzulenken – von der Vergiftung von Menschen durch das Umweltgift PCB.“

Den Streit mit dem Minister nutzte der Anwalt gestern erneut zu einem Plädoyer für Fairness und Rationalität in dem langwierigen Verfahren. Er stellte in diesem Zusammenhang klar, dass von seiner Seite nicht behauptet wurde, dass die PCB-Werte auf den persönlichen Lebensstil zurückzuführen seien, sondern dass „beobachtete gesundheitliche Auffälligkeiten mit solchen Faktoren plausibel zu erklären sind“. Das sei auch die Auffassung des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachters.