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Bottrop: Apotheker panschte Krebsmedikamente – DESHALB wird Opfer trotz Urteil nie sein Schmerzensgeld erhalten

Bottrop: Apotheker panschte Krebsmedikamente – DESHALB wird Opfer trotz Urteil nie sein Schmerzensgeld erhalten

Bottrop

Bottrop: Apotheker panschte Krebsmedikamente – DESHALB wird Opfer trotz Urteil nie sein Schmerzensgeld erhalten

Bottrop: Apotheker panschte Krebsmedikamente – DESHALB wird Opfer trotz Urteil nie sein Schmerzensgeld erhalten

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In Düsseldorf liegt das politische Machtzentrum von Nordrhein-Westfalen. Doch seit wann ist das so und wie viele Politiker sitzen eigentlich im Landtag.

Bottrop. 

Der Apotheken-Skandal in Bottrop erschütterte 2016 nicht nur die Betroffenen.

Nun gibt es eine neue Wendung in dem Fall des Mannes, der in seinem Geschäft in Bottrop Medikamente für Krebs-Patienten manipulierte.

Bottrop: Apotheken-Skandal erschüttert die Öffentlichkeit

Vor sechs Jahren enthüllten zwei seiner Angestellten das Verbrechen des Apothekers aus Bottrop. Jahrelang hat Peter S. lebenswichtige Krebsmedikamente gepanscht. Damit handelte er gegen das Arzneimittelrecht und betrog die Krankenkassen.

Dafür wurde S. 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Schon damals erntete der Prozess harte Kritik. Die Opfer des ehemaligen Apothekers blieben nämlich auf der Strecke – daran hat sich seither auch nicht viel geändert. Der zufolge gibt es allerdings eine neue Wendung im Bottroper Apotheken-Skandal.

Erstmals wurde einer Klägerin Schmerzensgeld zugesprochen. Durch die Tat von Peter S. verlor die Witwe ihren krebskranken Mann. Das Landgericht Essen räumte von den geforderten 25.000 Euro lediglich 10.000 Euro ein. Obwohl das Urteil zunächst ein Lichtblick ist, wird es der Betroffenen wohl kaum helfen.

Bottrop: Peter S. in weiteren Prozess verwickelt

Laut „WAZ“ stehe es schlecht um eine tatsächliche Auszahlung des Schmerzensgeldes. Zwischen seiner Mutter und dem ehemaligen Apotheker sollen unzulässige Vermögensverschiebungen getätigt worden sein. Somit befindet sich der inhaftierte S. aktuell in einem Insolvenzverfahren.

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Obwohl auch sie Opfer seiner Machenschaften wurde, bleibt fraglich, ob die Klägerin jemals an die Schadenssumme gelangt. Das wird sich in einem nächsten Schritt beim Landgericht klären.. (neb)