Bochum. Sie war feiern, an einem Samstagabend, in einer Bochumer Disco. Nach der langen Partynacht machte sie sich auf den Weg nach Hause. Ein Weg, der ihr zum Verhängnis werden sollte. Denn auf dem Bochumer Blumenfriedhof geschah das Abscheuliche.
Ein Mann (30) hatte die 33-jährigen Frau auf dem Weg angesprochen. Sie gingen ein paar Schritte zusammen. Auf dem Friedhof angekommen, schlug er sie mit einem Stein bewusstlos, würgte sie, drückte sie zu Boden und vergewaltigte sie. Dann ließ er sein Opfer zurück. Sie erwachte teilweise unbekleidet, vermutete eine Vergewaltigung.
-------------------------------------
• Mehr Themen:
• Top-News des Tages:
Streit in Essen eskaliert: Eine Frau tot, eine weitere lebensgefährlich verletzt
-------------------------------------
Nach der Tat flüchtete der Mann zu einer nahe gelegenen Tankstelle, rief sich ein Taxi, fuhr davon.
Wie Oberstaatsanwalt Paul Jansen gegenüber DER WESTEN bestätigt, wurde ihm das zum Verhängnis. Denn sein Fahrer war es schließlich, der den Ermittlern den entscheidenden Tipp zu seiner Person geben konnte.
So konnte er den Beamten wertvolle Hinweise zum Wohnort des Bochumers geben. Am 22. Februar wurde Haftbefehl gegen den 30-Jährigen erlassen.
Sex-Täter kein Unbekannter
Wie sich dann herausstellte, ist der Verdächtige kein Unbekannter. Der Mann ist schon mehrfach einschlägig vorbestraft. Unter anderem wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Seine letzte Verurteilung datiert vom Januar 2010. Damals hatte ihn das Landgericht Dortmund zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bis 2014 saß er seine Strafe ab. War danach völlig unauffällig.
Ein Pressebericht über die grausame Tat wurde nie veröffentlicht. Erst auf Nachfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber DER WESTEN die Tat. Dies liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft Bochum nur sehr selten mit Vergewaltigungen an die Öffentlichkeit gehe, so Oberstaatsanwalt Paul Jansen. „Uns ist daran gelegen, die Opfer zu schützen. Das letzte Mal haben wir im Fall des sogenannten Uni-Vergewaltigers so gehandelt, um die Studentinnen zu schützen“, so Jansen.