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Mehr Strafe ging nicht: Verurteilung von Marcel Heße ist rechtskräftig

Mehr Strafe ging nicht: Verurteilung von Marcel Heße ist rechtskräftig

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Mehr Strafe ging nicht: Verurteilung von Marcel Heße ist rechtskräftig

Mehr Strafe ging nicht: Verurteilung von Marcel Heße ist rechtskräftig

Lebenslänglich! Ein Rückblick auf den Fall Heße

Am Mittwoch wurde das Urteil im Prozess gegen Marcel Heße gesprochen. Der Doppelmörder wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Wir blicken zurück auf den Fall, der das Ruhrgebiet in Atem gehalten hat.

Bochum. 

Die Verurteilung des Herner Doppelmörders Marcel Heße zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Das teilte das Bochumer Landgericht am Donnerstag auf Anfrage mit.

Der 20-Jährige hatte gestanden, im März 2017 zunächst den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und anschließend seinen 22-jährigen Ex-Schulfreund Christopher umgebracht zu haben.

Mehr Strafe ging nicht

Die Frist zur Einlegung der Revision lief in der Nacht zum Donnerstag ab. Heßes Verteidiger Michael Emde hatte bereits kurz nach dem Prozess gegenüber DER WESTEN erklärt, dass sein Mandant auf eine Revision verzichten werde.

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Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft hatten die Richter am Bochumer Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Außerdem machten sie wegen der großen Gefährlichkeit des Angeklagten den Weg für die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung frei. Mehr Strafe ging nicht. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Angeklager akzeptierte Verurteilung

Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, hatte seine Strafe schon kurz nach seiner Verurteilung vom 31. Januar 2017 akzeptiert. Per Fax schickte er ein in krakeliger Handschrift verfasstes Schreiben an das Landgericht Bochum. (dpa/pen)