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Bochum: Von der Prostituierten zur IS-Terroristin? Die unglaubliche Geschichte von Derya Ö.

Bochum: Von der Prostituierten zur IS-Terroristin? Die unglaubliche Geschichte von Derya Ö.

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Die mutmaßliche IS-Terroristin aus Bochum, Derya Ö., muss sich vor Gericht verantworten. Foto: dpa

Bochum. 

Von der Prostituierten zur IS-Terroristin?

Eine Frau aus aus Bochum hat am Dienstag vor Gericht ihren ungewöhnlichen Weg vom Dortmunder Straßenstrich zur vollverschleierten Frau eines IS-Terroristen in Syrien beschrieben.

Sie habe die Schule in Bochum nach der neunten Klasse ohne Abschluss verlassen und im Alter von 17 Jahren in einer Dortmunder Disco einen Mann kennengelernt, der sie zur Prostitution auf dem Straßenstrich gezwungen habe.

Das berichtetet die 27-jährige Derya Ö. am Dienstag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.

Frau aus Bochum lässt sich nach Syrien locken

Beim dritten Fluchtversuch habe sie ihrem brutalen Zuhälter entkommen können. Ihre Strafanzeige sei im Sande verlaufen. Später habe sie einen Duisburger Rocker kennengelernt und begonnen, freiwillig in Wuppertal als Prostituierte zu arbeiten – sechs Tage in der Woche. Etwa ein Jahr lang sei sie kokainabhängig gewesen und habe ihr Leben ändern wollen.

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Später habe sie über Facebook den IS-Kämpfer Mario kennengelernt und sich in ihn verliebt. Er habe sie nach Syrien gelockt. Dort angekommen, habe sie zunächst in einem IS-Frauenhaus wohnen müssen und den deutschen IS-Kämpfer Mario dann geheiratet.

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Sie soll versucht haben Sprengstoffgürtel zu verkaufen

Der „Bild“-Zeitung hatte Derya Ö. noch vor ihrer Festnahme an der Grenze zur Türkei gesagt, dass ihr Ehemann Mario unter Spionageverdacht vom IS festgenommen, gefoltert und hingerichtet worden sei. Einen Sprengstoffgürtel habe sie nur zur Selbstverteidigung besessen, schließlich sei sie oft auf sich alleine gestellt gewesen. Mit Terrorismus habe sie nichts zu tun haben wollen.

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Die Bundesanwaltschaft wirft der 27-jährigen Deutschen unter anderem Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Sie soll Sprengstoffgürtel anderen deutschsprachigen Frauen über einen Messengerdienst zum Kauf angeboten haben.

Der Prozess wird fortgesetzt. (dpa/mb)