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„Audi-Mord“ von Bochum: Wollte der Angeklagte eine Freundin zu seinem Alibi zwingen?

„Audi-Mord“ von Bochum: Wollte der Angeklagte eine Freundin zu seinem Alibi zwingen?

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Der Angeklagte Christof S. mit Rechtsanwalt Markus Weber. Foto: Jürgen von Polier
  • Am Bochumer Landgericht müssen sich zwei Männer wegen Mordes verantworten
  • Sie sollen die Tötung eines Mannes (29) geplant haben, der einen Audi R8 verkaufen wollte
  • Christof S. soll ihn laut Anklage erwürgt haben – eine Bekannte von ihm wurde offenbar auch zum Opfer

Bochum. 

Der zweite Verhandlungstag im Fall des mutmaßlichen Audi-Mordes war geprägt von Aussagen der Zeuginnen, die bereits vor der Tat mit den Angeklagten in Verbindung standen.

Christof S. aus Bochum und Dieter B. aus Dortmund wird vorgeworfen, sich mit dem Verkäufer eines Audi R8 verabredet und ihn dann umgebracht zu haben.

Eine der Zeuginnen des zweiten Verhandlungstages ist Hanna S.. Sie hatte den Angeklagten Christof S. bei Facebook in einer Gruppe für Singles kennengelernt. Er habe sich dort darüber beklagt, dass seine Ex-Freundin ihm alles genommen hätte, sagt sie. Hanna habe deshalb Mitleid mit ihm gehabt. Der Kontakt wurde intensiver.

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Einmal habe sie Christof S. bei ihm zu Hause besucht. Dort habe es nicht einmal Kaffeetassen gegeben, sodass sie diese selbst mitbrachte.

Am 5. Januar, elf Tage vor der Tat, habe er ihr geschrieben, dass er momentan „kaum Kohle“ hätte. Kurz vor der Tat soll er laut Aussage von Hanna S. bei Facebook angekündigt haben, „geschäftliche Dinge“ erledigen zu müssen und dass er sich deshalb nicht viel bei Freunden melden könne.

Zwei Tage später schrieb er Hanna, die bei einem Rechtsanwalt arbeitet, ob sie sich bei ihm melden könne, es sei wichtig. Mehrmals hätte er Druck gemacht, dass sie sich bei ihm melden solle. Am Telefon habe er gesagt, er hätte einen Wagen gekauft. Und dass er mit der Mutter des Verkäufers telefoniert hätte, die geweint habe, weil ihr Sohn verschwunden sei. Das Auto sei nun beschlagnahmt worden und er hätte Angst, den Wagen nicht zurückzubekommen.

„Glaubst du etwa, ich habe ihm etwas angetan?“

„Kannst du sagen, dass du beim Kauf dabei warst?“, soll er dann gesagt haben. Ihre Antwort habe gelautet: „Was fragst du mich da eigentlich? So lange kennen wir uns nicht“.

Daraufhin soll der Angeklagte entgegnet haben: „Glaubst du etwa, ich habe ihm etwas angetan? Du weißt doch, wie ich aussehe“. Doch die Antwort blieb: „Ich mache es nicht“.

„Kannst du dann wenigstens sagen, dass ich das Geld zu Hause hatte? In drei Umschlägen vor dem Fernseher. Wir können ja sagen, dass du am Wochenende bei mir warst. Du hast aufgeräumt und dabei sind dir die Umschläge aufgefallen. Er soll erstaunt über das Nein gewesen sein, wie Hanna S. sagt.

Doch es blieb nicht beim Nein. Zumindest nicht ganz. Denn eine Woche nach der Tat, am 23. Januar 2017, begeht Hanna S. eine Falschaussage. Sie erklärt in ihrer Vernehmung bei der Polizei, dass sie das Geld für den vermeintlichen Autokauf mit Christof S. in eine Tasche gepackt hätte. Dass sie es gesehen und auch angefasst hätte. „Ich bin davon ausgegangen, dass er das Geld hat“, sagt sie an diesem zweiten Prozesstag.

Einer kichert – eine weint

Später, als sie laut eigener Aussage gemerkt habe, dass das mit dem Geld nicht habe stimmen können, korrigierte Hanna S. ihre Aussage. „Ich hatte plötzlich richtig Angst, dass er ihm etwas angetan hat“, sagt sie.

In einem Telefonat nach der Falschaussage habe Christof S. sich dann mehrmals bedankt und gesagt, dass sie als Sekretärin bei ihm arbeiten könnte. „Dann würden wir es auf der Motorhaube des R8 treiben“, soll er gesagt haben. In diesem Moment kichert Christof S. auf der Anklagebank in sich hinein. Ganz anders als Hanna S., die ganz offensichtlich auch zum Opfer geworden ist. Sie weint bittere Tränen, als sie das Gericht verlässt.