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Einzelzimmer wird bald Standard in Alten- und Pflegeheimen

Einzelzimmer wird bald Standard in Alten- und Pflegeheimen

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NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens spricht von einem „Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensqualität im Alter. Ab 2018 müssen in Alten- und Pflegeheimen für mindestens 80 Prozent der Bewohner Einzelzimmer bereitstellen. Auch die Hürden zur Gründung von „Alten-WGs“ sollen gesenkt werden.

Düsseldorf. 

Alten- und Pflegeheime müssen ab 2018 für mindestens 80 Prozent der Bewohner Einzelzimmer bereitstellen. Gleichzeitig senkt Nordrhein-Westfalen die Hürden für die Gründung von „Alten-WGs“ als Alternative zum Pflegeheim. Künftig werden pflegebedürftige Senioren in einer Wohngemeinschaft von den strengen Heimstandards befreit. Ein breites Bündnis von SPD, CDU, Grünen und FDP beschloss gestern im Landtag ein neues Pflegegesetz.

Viele Pflegebedürftige wünschen sich, zu Hause oder gemeinsam mit Freunden alt zu werden. Mit einer neuen Pflegepolitik erleichtert der nordrhein-westfälische Landtag deshalb den Aufbau von Alternativen zur stationären Heimunterbringung. „Diese Reform ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensqualität im Alter“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Gesetz soll Investitionsstau aufheben

Bisher gelten für alle Wohnformen mit Pflege strenge Anforderungen: ein Bad für maximal zwei Personen, zusätzliche Pflegebäder und feste Personalvorgaben (Nachtdienste). Wer ab 2015 eine „Alten-WG“ gründet und auf ambulante Hilfen setzt, muss nur nachweisen, dass die Qualität stimmt. Bereits heute werden 71 Prozent der rund 550 000 Pflegebedürftigen daheim gepflegt. 160 000 Pflegebedürftige leben in einem der 2325 Pflegeheime.

Steffens verspricht sich vom neuen Pflegegesetz eine Aufhebung des Investitionsstaus in den Heimen. Einen Anreiz für Investitionen in Tages- und Nachtpflegeangebote bietet die Möglichkeit, die Kosten doppelt so schnell über den Pflegesatz zu refinanzieren – mit vier statt zwei Prozent im Jahr. Bisher erfüllen erst 60 Prozent der Pflegeheime die ab 2018 geltende Quote von 80 Prozent Einzelzimmern.

Weitere Neuerungen im Pflegegesetz:

Durch Quartiersangebote wie Einkaufsservice, Besuchsdienste und Beratungen soll der Eintritt in eine stationäre Unterbringung möglichst lange hinausgezögert werden.

  • Die Heimaufsicht ist künftig auch für Kontrollen ambulanter und teilstationärer Angebote zuständig.

  • Verzicht auf „Fixierungen“ von Bewohnern in Pflegeheimen. Nur im Einzelfall sind sie zulässig.
  • Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sorgt sich, dass 13 000 Heimplätze in NRW wegfallen, wenn Doppel- in Einzelzimmer umgewandelt werden. Die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege fürchten, dass 2050 dann nur noch 17 Prozent der Pflegebedürftigen in Heimen versorgt werden können – heute sind es 30 Prozent.