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Nach dem Vorjahres-Gerangel: Schalke reformiert den Wahlausschuss

Nach dem Vorjahres-Gerangel: Schalke reformiert den Wahlausschuss

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Am 16.10.2012 steht Dr. Armin Langhorst auf einem Fussballplatz und hält stolz einen Fan-Schal des FC Schalke 04 in den Händen. Armin Langhorst war früher einmal Vereinsarzt sowohl von Borussia Dortmund, als später auch von Schalke 04. Foto: Matthias Graben
  • In zwei Monaten steht die Jahreshauptversammlung auf Schalke an
  • Es stehen einige Änderungen an

Gelsenkirchen. 

Schalkes Jahreshauptversammlung findet in diesem Jahr am 25. Juni statt. Es sind also noch knapp zwei Monate Zeit, aber das Mitgliedertreffen wirft schon jetzt seine Schatten voraus. Wieder geht es um die Wahlen zum Aufsichtsrat, die auf Schalke vom Wahlausschuss vorbereitet werden.

Im Vorjahr hatte es darüber heftige Diskussionen gegeben, als es um die Wiederwahl von Clemens Tönnies ging. Nun steht eine grundlegende Reform des Wahlausschusses ganz oben auf der Agenda der diesjährigen Jahreshauptversammlung.

Langhorst und Hefer sind schon zugelassen

Für dieses Jahr hat der Wahlausschuss seine Arbeit bereits getan, und zwar offenbar zur allgemeinen Zufriedenheit – jedenfalls hat man bisher noch keine Klagen vernommen: Mit Armin Langhorst (70) und Axel Hefer (39) wurden nach WAZ-Informationen auch zwei Aufsichtsräte für eine erneute Kandidatur zugelassen, deren Amtszeit im Sommer ausläuft; nur eine offizielle Bestätigung dieser Entscheidung steht noch aus.

Es lief alles ruhig und im stillen Kämmerlein ab, nachdem das Wirken des Wahlausschusses vor einem Jahr noch mit Argusaugen verfolgt wurde. Aus dem damaligen Gerangel um Macht und Einfluss will Schalke nun mit der Reform des Gremiums Konsequenzen ziehen.

Derzeit besteht der Wahlausschuss aus acht Mitgliedern, die alle auf der Jahreshauptversammlung für vier Jahre gewählt wurden. Künftig, so sieht es ein Vorschlag zur Satzungsänderung vor, soll nur noch die Hälfte der Wahlausschuss-Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt werden, die andere Hälfte wird von den Vereinsgremien gestellt. Dazu wird der Wahlausschuss auf zehn Personen aufgestockt.

Linientreue Vereinspolitik

Wird die Satzungsänderung auf der JHV Ende Juni von den Mitgliedern abgesegnet, können künftig also Vorstand, Aufsichtsrat, Ehrenrat, Sportbeirat und Ehrenpräsidium je eine Person für den Wahlausschuss nominieren. Dabei kann es sich bei Ehrenrat, Sportbeirat und Ehrenpräsidium auch um ein Mitglied dieses Gremiums handeln.

Vorstand und Aufsichtsrat müssen dagegen eine Person, die nicht ihrem Gremium angehört, für den Wahlausschuss benennen. So soll eine Interessenkollision vermieden werden. Durch dieses Verfahren ist eine gewisse Linientreue im Wahlausschuss zur Politik des Vereins gewährleistet, weil ja fünf der zehn Mitglieder den Vereinsgremien nahe stehen.

Tönnies-Nominierung galt als Politikum

Gar nicht mal nur hinter vorgehaltener Hand wurde in der Vergangenheit gemunkelt, der Wahlausschuss würde seine eigene Vereinspolitik betreiben und neue Bewerber aus dem Fan-Lager den alteingesessenen Funktionären vorziehen. So wurden im Jahr 2015 die amtierenden Aufsichtsräte Uwe Kemmer und Ingolf Müller gar nicht zur Wiederwahl zugelassen und im Vorfeld der Wahl 2016 fürchtete Clemens Tönnies eine ähnliche Panne: Der Vereinschef war sich wochenlang nicht sicher, ob ihn das Gremium überhaupt zur Wiederwahl zulassen würde. Die Nominierung von Tönnies galt damals als Politikum auf Schalke.

Dezent der Hinweis vom stellvertretenden Aufsichtsrats-Vorsitzenden Jens Buchta. In der Mitglieder-Ausgabe des Schalker Kreisel erinnert Buchta an die Aufgabe des Wahlausschusses: Diese bestehe nicht etwa darin, die Richtung der Vereinspolitik vorzubestimmen.

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