Während die Eishockey-Profis der DEG das Trockentraining aufgenommen haben und auf die Spiellizenz für die neue DEL-Saison bauen, bleibt es rund um den Vereinsvorstand unruhig. DEG-Ehrenmitglied und -Rechtsbeistand Volker Schratzlseer legt dem Vorstand im Interview einen Rücktritt nahe.
Düsseldorf.
Am Freitagnachmittag dürfte auch offiziell verkündet werden, was vor genau einer Woche exklusiv in der NRZ stand: Die DEG bekommt – unter harten Auflagen offenbar – die DEL-Spiellizenz für die neue Eishockey-Saison. Das freut auch Volker Schratzlseer. Der 70-jährige Rechtsanwalt ist DEG-Ehrenmitglied, rechtlicher Beistand des Vereins und war lange Jahre als 2. Vorsitzender tätig. Schratzlseer kritisiert im Interview die Handlungsweise der Führungscrew um den 1. Vorsitzenden Markus Wenkemann. Unter anderem war die aus finanzieller Sicht wichtige Übertragung von GmbH-Anteilen vom Verein an die drei Millionen Euro zahlenden (Mehrheits-)Gesellschafter Hoberg und Ponomarev via Amtsgericht für nichtig erklärt worden.
Herr Schratzlseer, musste die Klage eines Mitglieds gegen Beschlüsse zweier außerordentlicher DEG-Versammlungen sein?
Volker Schratzlseer: Ja! Einladung und Tagesordnung zur ersten Versammlung waren nicht satzungsgemäß. Der Vorstand wurde nicht nur von mir, sondern auch von Pfarrer Rainer Kemberg intensiv darauf aufmerksam gemacht. Ich habe sogar den Vorstandsanwalt (Christian Hindahl, d. Red.) angerufen. Doch der hat meine Rechtsauffassung als Blödsinn abgetan.
In der März-Versammlung wurde aus einem Gutachten des Landessportbundes vorgetragen.
Schratzlseer: Aber nicht vollständig. Und es war auch nur eine Stellungnahme. In der hieß es, dass es reicht, wenn ein Mitglied Klage erheben würde, um die Beschlüsse anzufechten.
Haben Sie eine Erklärung für die Handlungsweise des Vorstandes?
Schratzlseer: Der hat jedenfalls wider besseren Wissens und gegen die Vernunft agiert. Dabei hatte der Vorstand doch die Stimmenmehrheit hinter sich. Vielleicht waren sie überheblich und haben gedacht, eine Klage ist lästig und kostet nur Geld.
In Teilen der Printmedien wird nun kuriosersweise dem Kläger die Schuld in die Schuhe geschoben.
Schratzlseer: Das empfinde ich als ungeheuerlich. Ein Mann, der sich aufs Vereinsrecht und das Gesetz beruft, soll in diesem Falle nun der Böse sein? Das Unvermögen eines Vorstandes hat zu dieser Situation geführt und nichts anderes. Wenn die Herren einen Funken Ehre besäßen, würden sie zurücktreten, alles unverzüglich wiederholen lassen und die Beschlüsse so nachholen.
Wie geht es technisch weiter?
Schratzlseer: Über die einstweilige Verfügung beim Amtsgericht sind alle Beschlüsse der Versammlungen nichtig. Das heißt: Es gibt nur drei statt fünf Vorstandsmitglieder, die nicht ordnungsgemäß beschlussfähig sind. Es müsste unverzüglich eine neue Versammlung her. Da kann sich der Vorstand ja komplett wählen lassen, wenn die Mehrheitsverhältnisse so sind wie im März.
Dieses öffentliche Vereinstheater dürfte dringend gesuchte Sponsoren für die Profimannschaft der GmbH nicht gerade animinieren.
Schratzlseer: Ich kann mir gut vorstellen, dass die handelnden Personen in der für die Profis verantwortlichen GmbH nicht glücklich darüber sind, was der Vorstand da fabriziert hat. Die negative Außenwirkung für das Profiteam hat im Vereinsvorstand offenbar niemand bedacht.