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Gemeinden im Norden kämpfen gegen illegale Ferienwohnungen

Gemeinden im Norden kämpfen gegen illegale Ferienwohnungen

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Inzwischen suchen sich viele Touristen auch online Unterkünfte. Foto: Britta Pedersen
„Ferienwohnung zu vermieten“ – dieser Hinweis ist an den Küsten Schleswig-Holsteins oft zu sehen. Doch nicht immer sind diese Quartiere legal. Viele Gemeinden würden gerne gegen diesen Wildwuchs angehen.

Lübeck. 

Die in Lübeck jahrelang als Ferienhäuser vermieteten Ganghäuser sind seit Monaten Quell eines Streits zwischen der Stadt und den Eigentümern. Die Stadt hatte die eigentlich unzulässige Vermietung an Touristen jahrelang geduldet. Doch im Sommer 2019 untersagte sie die Vermietung der im Schnitt etwa 35 Quadratmeter großen Häuschen unter anderem mit Verweis auf die Wohnungsknappheit. Auch in anderen touristisch geprägten Gemeinden gibt es ähnliche Probleme. Jede Wohnung, die auf diese Weise dem Wohnungsmarkt entzogen werde, sei eine zuviel, sagt der Kieler Stadtrat Gerwin Stöcken (SPD). Er fordert deshalb für Schleswig-Holstein ein Wohnraumschutzgesetz.

„Für uns stellt sich in der Tat das Problem, dass durch die illegale Ferienwohnungsvermietung Wohnungen der allgemeinen Wohnraumversorgung der Bevölkerung entzogen werden“, sagt Christina Bonke vom Fachbereich Tourismus, Bauen, Umwelt und Immobilien der Gemeinde Timmendorfer Strand. Zudem gebe es auch immer wieder Beschwerden der Nachbarn über Lärm und andere Belästigungen, die sich aus der Feriennutzung ergäben.

Normale Wohnraumversorgung

Von solchen Beschwerden berichtet auch der Bürgermeister des Ostseebades Scharbeutz im Kreis Ostholstein, Volker Owerien (parteilos). „Natürlich fehlen uns diese Wohnungen für die normale Wohnraumversorgung, andererseits sind es aber Wohnungen, die für ein entsprechendes touristisches Angebot an Ferienunterkünften auch erforderlich sind.“ In der 11.000-Einwohner-Gemeinde gab es 2018 rund 775.000 Gästeübernachtungen. Wie viele davon in nicht genehmigten Ferienwohnungen stattfanden, ist nicht bekannt.

Rechtlich ist die Ferienvermietung in Wohngebieten unzulässig, wurde aber über Jahrzehnte von den Kommunen geduldet. Jetzt wollen viele Gemeinden die Vermietung unterbinden, denn sie benötigen den Wohnraum für ihre Bürger und auch für Arbeitskräfte. Nicht nur auf der Nordseeinsel Sylt, sondern auch auf der Ostseeinsel Fehmarn müssen Arbeitskräfte aufs Festland pendeln, weil sie auf den Inseln keine bezahlbare Wohnung finden.

Wochenweise an Feriengäste vermieten

Einige Vermieter sagen offen, dass es für sie lukrativer sei, wochenweise an Feriengäste zu vermieten. „Ich habe 300.000 Euro in den Kauf und die Sanierung eines 35 Quadratmeter großen Ganghauses in der Lübecker Altstadt investiert. Wenn ich das für 300 Euro im Monat vermieten würde, wäre das Haus erst nach 83 Jahren abbezahlt“, rechnete Karl-Heinz Brenner von der „Interessenvertretung der Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter Lübeck und Travemünde“ bereits im Sommer vor.

Brenner gehört zu den 20 Hausbesitzern, die gegen die Stadt Lübeck klagen, weil sie ihnen die Vermietung ihrer Ganghäuser an Feriengäste unter Androhung hoher Geldstrafen untersagt hat. Ihren Eilantrag hat das Gericht inzwischen abgelehnt, ein Termin in der Hauptsache steht noch nicht fest.

Nachteilige städtebauliche Folgen

Auch Husum im Kreis Nordfriesland hat ein Problem mit immer mehr Ferienwohnungen. „Das verstärkt den ohnehin schon großen Mangel an bezahlbarem Wohnraum und führt auch zu nachteiligen städtebaulichen Folgen“, sagt Stadtsprecherin Simone Mommsen. Abhilfe für die Zukunft soll eine vor kurzem beschlossene Erhaltungssatzung für die Innenstadt und die Neustadt schaffen. „Im Rahmen dieser Satzung kann die Stadt die Anzahl der Ferienwohnungen steuern und Ferienwohnungen nur unter bestimmten Rahmenbedingungen genehmigen“, sagt Mommsen.

Doch bei der Durchsetzung dieser Bestimmungen sind den Kommunen oft die Hände gebunden. „Auch bei uns gibt es das Problem der ungenehmigten Ferienwohnungen“, sagt der Bürgermeister von Sylt, Nikolas Häckel (parteilos). „Aber wir als Gemeinde können nur den rechtlichen Rahmen vorgeben, für die Durchsetzung ist nach dem Landesrecht der Kreis Nordfriesland zuständig.“ (dpa)