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Das sind die Umbuchungsregeln großer Reiseveranstalter

Das sind die Umbuchungsregeln großer Reiseveranstalter

In der Corona-Krise versuchen mehrere große Reiseveranstalter derzeit, mit Angeboten zum Umbuchen ihre Gäste zu halten.
In der Corona-Krise versuchen mehrere große Reiseveranstalter derzeit, mit Angeboten zum Umbuchen ihre Gäste zu halten. Foto: dpa
Im Moment verreist niemand mehr – aber viele Urlaube im Frühjahr und Sommer waren schon längst gebucht. Die großen Veranstalter zeigen den Urlaubern sich teilweise kulanter als sonst.

Hannover. 

Auf die weltweite Reisewarnung bis Ende April mussten die Veranstalter reagieren: Pauschalreisen wurden abgesagt, Urlaubern steht eine Reisepreis-Rückzahlung zu. Allerdings wollen Tui und Co. ihre Kunden halten und machen teils besondere Angebote. Ein Überblick.

Tui

Beim Marktführer ruht das Reiseprogramm bis zum 30. April. Urlaub in dieser Zeit fällt aus. Damit die Gäste bei Tui bleiben, bietet der Veranstalter einen „Bonus“ in Höhe von 100 Euro pro Person bei Buchung einer neuen Reise. Das Angebot gilt laut Anbieter für den Reisezeitraum 1. Mai 2020 bis 30. April 2021. Wer jetzt eine Reise für Mai oder später bucht, kann diese bis zum 30. April kostenlos wieder stornieren oder umbuchen, also solange die Reisewarnung gilt.

DER Touristik

Alle Reisen bis 30. April sind auch hier abgesagt. Denjenigen Kunden, die Urlaube mit einem Beginn im Mai geplant haben, bietet der Veranstalter eine kostenlose Umbuchung an, die spätestens zehn Tage vor Abreise erfolgen muss.

FTI

Der Veranstalter aus München hat ebenfalls alle Reisen bis 30. April storniert. Für Urlaube mit einem Starttermin zwischen 1. Mai und 30. Juni bietet FTI kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitraum an. Die Umbuchung müsse bis zehn Tage vor Abreise erfolgen, spätester neuer Rückreisetermin muss hier der 31. Oktober 2020 sein

Alltours

Der Veranstalter aus Düsseldorf hat alle Reisen bis einschließlich 30. April storniert. Wer eine Reise im Mai gebucht hat, muss erst einmal abwarten, ob dann noch für das gebuchte Urlaubsland eine Einreisesperre oder Ähnliches besteht.

Schauinsland Reisen

Reisen können auch über den April hinaus vorerst kostenlos umgebucht werden. Das neue Abreisedatum darf laut Veranstalter um bis zu 98 Tage vom ursprünglichen Datum abweichen.

Mit Blick auf den Sommerurlaub müssen sich viele Urlauber aktuell aber gedulden. Niemand kann vorhersagen, wie sich die Corona-Pandemie entwickelt. An den bestehenden Reisebuchungen ändert sich erst einmal nichts. Wer jetzt vom Vertrag zurücktritt, zahlt aber entsprechend Stornokosten. Verbraucherschützer raten deshalb: Abwarten! (dpa)